Datenschutzerklärung

Für die Website kopernikus-lernapp.de, die Web-App unter kopernikus-lernapp.de/app und die Apps für Android und iOS · Stand: Oktober 2026 (Fassung vom 22.10.2026)

Das Wichtigste in Kürze

  • Keine Werbung, kein Verkauf von Daten, keine Tracking-Cookies. Besuche der Website zählen wir mit Plausible aus der EU – ohne Cookies und ohne Profile, nicht in den Apps für Android und iOS. In der Web-App meldet Plausible nur fünf Schritte von Lehrkräften im Browser, nie von Schüler:innen oder Eltern (Abschnitt 3).
  • Datenbank in Frankfurt (EU). Die Daten der App liegen in einem Rechenzentrum in Frankfurt am Main. Website und App-Dateien liefert Netlify über ein weltweites Netz von Servern (CDN) aus (Abschnitt 4).
  • Schüler:innen brauchen keine E-Mail-Adresse. Sie melden sich mit Klassencode und Vornamen an.
  • KI-Funktionen sind freiwillig. Wer sie nutzt, schickt die Inhalte der jeweiligen Anfrage an Anthropic oder Google in die USA. Das erklären wir in Abschnitt 9.
  • Gruppenarbeit am Gerät: Schüler:innen sehen nur ihre eigene Gruppe. Beim Peer-Feedback bleiben Rückmeldungen unter Schüler:innen anonym. Die Lehrkraft sieht, von wem sie stammen, und gibt sie frei (Abschnitt 6).
  • Eltern-Zugang erst nach Einwilligung. Eltern sehen Informationen über ihr Kind (außer seinem Namen) erst, wenn sie eingewilligt haben – digital im Eltern-Zugang oder unterschrieben auf Papier. Wir speichern, wann sie welcher Fassung der Erklärung zugestimmt haben (Abschnitt 5).
  • Setzt eine Schule die App ein, entscheidet die Schule, welche Schülerdaten verarbeitet werden. Wir verarbeiten sie dann nur in ihrem Auftrag (Abschnitt 2).

1. Verantwortlicher und Kontakt

Verantwortlich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Website und für die Konten der Lehrkräfte ist:

Lukas Jarius (Einzelunternehmen „Kopernikus Lernapp“)
Gerhart-Hauptmann-Straße 25
15834 Rangsdorf
E-Mail: lukas.jarius@kopernikus-lernapp.de

Für alle Fragen zum Datenschutz erreichst du uns unter dieser E-Mail-Adresse.

2. Wer ist wofür verantwortlich?

Die Kopernikus Lernapp wird von Lehrkräften, Schüler:innen, Eltern und Schulleitungen genutzt, an Berufsschulen auch von Ausbildungsbetrieben. Wer für die Daten verantwortlich ist, hängt davon ab, wer sie verarbeitet und zu welchem Zweck:

Fragen zu Schülerdaten, die eine Schule verarbeitet, richtest du am besten zuerst an die Schule. Wir unterstützen die Schule bei der Antwort. Schreibst du uns direkt, leiten wir die Anfrage an die Schule weiter.

3. Website, Reichweitenmessung, Newsletter und Anfragen

Server-Logfiles

Beim Aufruf der Website und der App-Dateien erfasst unser Hosting-Anbieter automatisch Informationen, die dein Browser übermittelt: IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Datei, übertragene Datenmenge, Referrer-URL sowie Browser- und Betriebssystem-Angaben. Diese Daten brauchen wir, um die Seiten auszuliefern und vor Angriffen zu schützen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist ein sicherer und störungsfreier Betrieb.

Hosting bei Netlify

Website und App-Dateien liegen bei Netlify, Inc., 512 2nd Street, Suite 200, San Francisco, CA 94107, USA. Netlify liefert sie über ein weltweites Content-Delivery-Netzwerk (CDN) aus, also meist von einem Server in deiner Nähe; das kann auch ein Server außerhalb der EU sein. Dabei können Daten in die USA übermittelt werden. Netlify verarbeitet die Daten in unserem Auftrag (Art. 28 DSGVO). Die Datenbank der App liegt nicht bei Netlify, sondern in Frankfurt am Main (Abschnitt 4). Zur Übermittlung in die USA siehe Abschnitt 21.

Schriften

Die Website verwendet die Schriften Baloo 2 und Nunito. Sie liegen auf unserem eigenen Server. Dafür wird keine Verbindung zu Google Fonts oder anderen Dritten aufgebaut. Zur App siehe Abschnitt 16.

Cookies

Die Website setzt keine Cookies und nutzt keine Werbedienste. Nur zwei Stellen lesen Merker, die die App im Gerätespeicher derselben Adresse abgelegt hat (Abschnitt 18): das Empfehlen-Feld auf der Startseite den eigenen Einladungscode und die Preisseite, ob der Empfehlungs-Bonus gerade gilt. Die Website selbst speichert nichts. Zur Reichweitenmessung ohne Cookies siehe den nächsten Absatz.

Reichweitenmessung mit Plausible

Um zu verstehen, welche Seiten gelesen werden und wie Besucher:innen zur App finden, nutzen wir Plausible Analytics (Plausible Insights OÜ, Västriku tn 2, 50403 Tartu, Estland). Plausible setzt keine Cookies, speichert nichts auf deinem Gerät und erstellt keine Profile. Das Skript prüft im Gerätespeicher nur, ob dort der Merker „plausible_ignore“ steht, mit dem man die eigenen Besuche von der Zählung ausnehmen kann; sonst liest es nichts aus. Skript und Messdaten laufen über unsere eigene Adresse (kopernikus-lernapp.de/pl/…), die Netlify an Plausible weiterleitet.

Auf der Website erfasst Plausible: die aufgerufene Seite (ohne weitere Kennungen in der Adresse, außer Kampagnen-Kennzeichen wie „utm_source“), die verweisende Website, Browser, Betriebssystem und Gerätetyp, den ungefähren Ort (Land, Region, Stadt), die Verweildauer sowie Klicks auf Links zu anderen Websites, Downloads und auf bestimmte Knöpfe (z. B. „Kostenlos testen“ oder eine erfolgreiche Newsletter-Anmeldung – ohne deine Adresse). Gezählt werden die Besuche der Website im Browser, ohne dass wir wissen, wer sie aufruft – also auch, wenn Schüler:innen oder Eltern eine Seite der Website öffnen (z. B. diese Erklärung). In den Apps für Android und iOS und auf Seiten, die aus den Apps oder den Einträgen in den App-Stores geöffnet werden (Adresse mit „ansicht=store“), lädt die Website Plausible nicht.

In der Web-App melden wir nur für Lehrkräfte und nur im Browser – nicht in den Apps für Android und iOS und nie bei Schüler:innen, Eltern oder Ausbildungsbetrieben – fünf Schritte an Plausible: Registrierung (mit dem Anmeldeweg: E-Mail, Google, Microsoft oder Apple), erste Lerneinheit, erste Klasse, erste Beamer-Stunde und Kauf (mit dem Weg: Paddle, Apple oder Lizenz-Code). Jeder Schritt wird je Konto höchstens einmal und nur im ersten Jahr nach der Registrierung gemeldet, ohne Seitenaufrufe; als Adresse geht immer nur „kopernikus-lernapp.de/app/“ mit. Plausible kann die Meldung keinem Konto zuordnen. Damit nichts doppelt gemeldet wird, merken wir uns in unserer Datenbank, welche Schritte für ein Konto schon gemeldet sind (Konto-Kennung, Schritt, Zeitpunkt; gelöscht mit dem Konto, spätestens nach 13 Monaten).

IP-Adresse: Netlify gibt deine IP-Adresse an Plausible weiter. Plausible nutzt sie nur, um den ungefähren Ort zu bestimmen und – zusammen mit Browser-Angaben, der Domain und einem täglich wechselnden Zufallswert – eine Tageskennung als Hashwert zu bilden, damit Besuche gezählt werden können. Den Zufallswert löscht Plausible nach 24 Stunden; IP-Adressen speichert Plausible nicht. Wir sehen nur zusammengefasste Zahlen.

Plausible verarbeitet die Daten als unser Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) auf Servern in der EU. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist, die Website und den Einstieg in die App zu verbessern und zu sehen, wie viele Menschen wir erreichen. Du kannst jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO): Schreib uns eine kurze Mail, dann vermerken wir an deinem Konto, dass die Web-App nichts mehr meldet. Auf der Website kannst du die Messung außerdem mit einem Inhaltsblocker deines Browsers verhindern.

Zahlenleiste auf der Startseite

Die Startseite zeigt Gesamtzahlen aus der App (z. B. Lehrkräfte mit Konto, Klassen, erstellte Lerneinheiten), sobald sie bestimmte Schwellen erreichen. Dafür fragt dein Browser beim Laden der Startseite diese Zahlen direkt bei unserer Datenbank bei Supabase ab (Rechenzentrum Frankfurt am Main, Abschnitt 4). Die Antwort enthält nur zusammengefasste Zahlen, keine Angaben zu einzelnen Personen. Supabase erhält dabei wie bei jedem Aufruf deine IP-Adresse, Browserangaben und den Zeitpunkt und protokolliert sie für kurze Zeit, um den Betrieb zu sichern. Auf deinem Gerät wird nichts gespeichert. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist, aktuelle Zahlen zur Nutzung der App zu zeigen.

Newsletter und Warteliste

Auf der Website kannst du dich für unseren Newsletter (Neuigkeiten und Tipps rund um die Kopernikus Lernapp) oder für die Warteliste „weitere Bundesländer“ eintragen. Pflicht ist nur deine E-Mail-Adresse; dein Bundesland kannst du freiwillig angeben. Mit der Adresse übermitteln wir die gewählte Liste und die Seite, auf der du dich eingetragen hast. Für Anmeldung und Versand nutzen wir Brevo (Brevo GmbH, Berlin) als Auftragsverarbeiter. Die Anmeldung läuft über eine Serverfunktion bei Supabase (Abschnitt 4), die selbst nichts speichert.

Bestätigung (Double-Opt-in): Nach dem Absenden schickt dir Brevo eine Bestätigungs-Mail. Erst wenn du darin auf den Link tippst, steht deine Adresse in der Liste; ohne Bestätigung bekommst du keine weiteren Mails. Die Bestätigung dient als Nachweis deiner Einwilligung. Wir melden deine Adresse bei Brevo ohne Einwilligung in die Messung von Öffnungen und Klicks an. Zum Schutz vor Missbrauch begrenzt die Serverfunktion die Zahl der Anmeldungen; dafür hält sie IP-Adresse und E-Mail-Adresse nur als gesalzenen Hashwert höchstens 24 Stunden im Arbeitsspeicher.

Rechtsgrundlage ist deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG), für die Missbrauchsbremse Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Du kannst die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen: über den Abmeldelink in jeder Mail oder mit einer kurzen Mail an uns. Dann tragen wir dich aus der Liste aus; damit du nicht versehentlich wieder Mails bekommst, kann deine Adresse als abgemeldet vermerkt bleiben.

Anfrage-Formular für Schulen

Über das Anfrage-Formular (z. B. auf der Seite „Für Schulen“) kannst du ein Angebot für das Team-Paket oder die Schullizenz anfragen, dich als Pilotschule melden oder eine Frage stellen. Dabei verarbeiten wir Name, E-Mail-Adresse, Schule, Ort, Bundesland, Rolle, das gewünschte Paket, die Zahl der Lehrkräfte und deine Nachricht. Eine Serverfunktion bei Supabase schickt die Angaben per E-Mail über Resend (Abschnitt 11) an unser Postfach und dir eine kurze Eingangsbestätigung ohne deine Angaben. In einer Datenbank speichern wir die Anfrage nicht. Zum Schutz vor Missbrauch begrenzt die Serverfunktion die Zahl der Anfragen und hält IP- und E-Mail-Adresse dafür nur als gesalzenen Hashwert höchstens 24 Stunden im Arbeitsspeicher.

Wir nutzen deine Angaben nur, um die Anfrage zu beantworten und gegebenenfalls ein Angebot zu erstellen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Anbahnung eines Vertrags), bei allgemeinen Fragen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (unser berechtigtes Interesse, Anfragen zu beantworten). Wir löschen die Anfrage, sobald sie erledigt ist, spätestens zwölf Monate nach unserer letzten Nachricht. Entsteht daraus ein Vertrag, bewahren wir die dafür nötigen Unterlagen nach den gesetzlichen Fristen auf (Abschnitt 22).

Kontakt per E-Mail

Schreibst du uns eine E-Mail, speichern wir deine Angaben, um die Anfrage zu bearbeiten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Anfragen zu Vertrag oder Nutzung) bzw. lit. f (sonstige Anfragen). Domain und E-Mail-Postfach liegen bei der IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur. Wir löschen die Daten, sobald sie nicht mehr gebraucht werden und keine Aufbewahrungspflicht besteht.

4. Hosting der App und Datenbank

Kurz gesagt: Datenbank in Frankfurt (EU), Web-Auslieferung über ein weltweites CDN (Netlify). Die App-Dateien liefert Netlify aus (siehe Abschnitt 3). Alle Inhalte und Konten der App speichern wir bei Supabase (Vertragspartner: Supabase Pte. Ltd., Singapur). Das Rechenzentrum liegt in Frankfurt am Main. Supabase stellt für uns bereit:

Mit Supabase Pte. Ltd. besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Übermittlungen nach Singapur und in die USA sichern EU-Standardvertragsklauseln ab (Abschnitt 21). Supabase setzt eigene Unterauftragsverarbeiter ein, u. a. Amazon Web Services (Rechenzentrum) und Supabase, Inc. in den USA (Support und Betrieb). Das Support-Team von Supabase arbeitet weltweit; nach Angaben von Supabase greift es nur bei einer Hilfeanfrage oder einem Sicherheitsvorfall auf Daten zu und protokolliert jeden Zugriff. Supabase protokolliert technische Zugriffe auf Datenbank und Anmeldung (u. a. IP-Adresse und Zeitpunkt) für kurze Zeit. Damit wird der Betrieb gesichert und Fehler werden gefunden.

5. Konten und Anmeldung

Lehrkräfte

Lehrkräfte registrieren sich mit ihrer E-Mail-Adresse oder mit einem Konto bei Google, Microsoft oder Apple. Wir verarbeiten E-Mail-Adresse, Anzeigename, Profilangaben (z. B. Bundesland, Schule, Fächer), Rollen in der Schule (z. B. Klassenleitung, Schulleitung, Sekretariat), Zeitpunkte von Anmeldung und Nutzung sowie den Stand von Testmonat, Abo und KI-Kontingent. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Nutzungsvertrag).

Anmeldung mit Google, Microsoft oder Apple (freiwillig): Die App leitet dich zur Anmeldeseite von Google (Google Ireland Ltd.), Microsoft (Microsoft Ireland Operations Ltd.) oder Apple (Apple Distribution International Ltd.) weiter. Nach deiner Zustimmung übermittelt der Dienst Name, E-Mail-Adresse und eine Konto-Kennung an uns. Der Dienst erfährt dabei, dass du dich bei der Kopernikus Lernapp anmeldest. Die Anmeldung per E-Mail bleibt jederzeit möglich.

Verbindung zu deiner Apple-ID trennen: Meldest du dich mit Apple an, gibt Apple uns außerdem ein sogenanntes Refresh-Token. Wir speichern es verschlüsselt auf unserem Server; die App und andere Nutzer:innen können es nicht lesen. Wir nutzen es nur für einen Zweck: Löschst du dein Konto, widerrufen wir damit bei Apple die Verbindung deiner Apple-ID zur Kopernikus Lernapp, wie Apple es für Apps mit „Mit Apple anmelden“ verlangt. Danach löschen wir das Token. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Nutzungsvertrag einschließlich der vollständigen Löschung deines Kontos).

Zwei-Faktor-Anmeldung (freiwillig, an manchen Schulen Pflicht): Lehrkräfte können bei der Anmeldung zusätzlich einen 6-stelligen Code aus einer Authenticator-App auf ihrem Handy verlangen lassen (TOTP). Die Schulleitung kann das für ihre Schule zur Pflicht machen, mit einer Übergangsfrist. Dafür speichert unser Anmeldedienst Supabase den geheimen Schlüssel des zweiten Faktors und dessen Gerätenamen. Wir speichern 10 Wiederherstellungscodes nur als Hashwerte (bcrypt) und ein Protokoll über Einrichten, Wiederherstellen und Zurücksetzen (wer, wann, welche Schule; 2 Jahre, Fehlversuche mit Wiederherstellungscodes 30 Tage). Die Schulleitung sieht, wer an ihrer Schule die Zwei-Faktor-Anmeldung eingerichtet hat, und kann sie für Lehrkräfte ihrer Schule zurücksetzen; ohne Schule setzt sie der Support zurück. Die Authenticator-App bekommt nur den Schlüssel für das Konto, keine Daten von Schüler:innen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (sichere Bereitstellung des Kontos) und, für das Protokoll, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Nachvollziehbarkeit von Änderungen an der Anmeldung).

Schüler:innen

Schüler:innen melden sich mit dem Klassencode und ihrem Vornamen (oder einem Spitznamen) an. Eine E-Mail-Adresse ist nicht nötig. Technisch erhalten sie eine anonyme Sitzung bei Supabase. Wählen sie ein eigenes Passwort, speichern wir es nur als gesalzenen Hashwert. Die Lehrkraft kann Anmeldungen freischalten, Schüler:innen einem Niveau zuordnen und Konten löschen.

Schutz vor dem Erraten von Passwörtern: Bei einem falschen Passwort speichern wir, welches Konto betroffen war, die Kennung der Sitzung und den Zeitpunkt. Nach 10 Fehlversuchen in 15 Minuten ist die Anmeldung für dieses Konto 15 Minuten lang gesperrt (ebenso nach 30 Fehlversuchen derselben Sitzung). Die Lehrkraft kann die Sperre sofort aufheben, indem sie das Passwort zurücksetzt. Die Einträge löschen wir bei der nächsten erfolgreichen Anmeldung, spätestens nach einem Tag. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Verbindung mit Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Konten).

Eltern

Die Klassenleitung kann für jedes Kind bis zu zwei Eltern-Zugänge mit einem Code erstellen. Eltern legen dabei einen Namen und ein Passwort fest (gespeichert nur als Hashwert). Im Eltern-Zugang sehen sie Informationen zu ihrem Kind (z. B. Klassenbuch-Einträge, Fehlzeiten, Hausaufgaben, Termine von Klassenarbeiten), außerdem seinen Lernfortschritt in den Lerneinheiten (bearbeitete und richtig gelöste Aufgaben) und den Zeitpunkt seiner letzten Aktivität in der App. Unter „Aktueller Leistungsstand“ sehen Eltern die Bewertungen ihres Kindes, allerdings nur aus Kursen, in denen die Lehrkraft die Einsicht für Schüler:innen und Eltern freigegeben hat. Zu jeder Bewertung sehen sie Bezeichnung, Wert, Datum, Art (schriftlich oder mündlich), Gewichtung, Kurs und Halbjahr, ggf. auch Teilfach und Herkunft (z. B. Klassenarbeit), in der Oberstufe zusätzlich die Notenpunkte. Angezeigt werden auch Bewertungen aus früheren Schuljahren; sie zählen nicht zum Schnitt. Daraus berechnet die App je Kurs (in der Regel ein Fach; bei Teilfächern je Teilfach) und Halbjahr des laufenden Schuljahres den Schnitt der schriftlichen und der mündlichen Bewertungen und einen Gesamtstand – nach denselben Regeln wie im Notenbuch der Lehrkraft. Dafür übermittelt sie zu den freigegebenen Kursen auch Titel, Fach, die Gewichtung von schriftlichen und mündlichen Leistungen und die Teilfächer. Das Ergebnis ist ein Zwischenstand, keine Zeugnisnote; die Zeugnisnote legt die Schule fest. Bei volljährigen Schüler:innen zeigt der Eltern-Zugang keine Bewertungen; Lernfortschritt und letzte Aktivität bleiben sichtbar. Private Notizen der Lehrkraft zu einer Bewertung sehen Eltern nicht. Hat eine Lehrkraft den Überblick einer Unterrichtssequenz („Sequenz im Überblick“, Abschnitt 6) für Eltern freigegeben, sehen Eltern ihn für die Kurse ihres Kindes: Thema, Leitfrage, Ziele, Ablauf in Etappen mit Zeitraum, Leistungen sowie die Termine von Klassenarbeiten und Lernerfolgskontrollen, die im Klassenkalender angekündigt sind. Bei volljährigen Schüler:innen zeigt der Eltern-Zugang keine Überblicke. Eltern können Nachrichten mit Lehrkräften austauschen. Eine Nachricht an eine bestimmte Lehrkraft liest nur diese Lehrkraft. Nachrichten an „Alle Lehrkräfte der Klasse“ und die Antworten der Lehrkräfte sehen alle Lehrkräfte, die das Kind unterrichten. Haben beide Elternteile einen eigenen Zugang, sehen beide alle Nachrichten mit den Lehrkräften zu ihrem Kind – auch die des anderen Elternteils; jede Nachricht zeigt, wer sie geschrieben hat. Eltern können Nachrichten nur an Lehrkräfte ihres Kindes richten. Krankmeldungen und Entschuldigungen über die App sind derzeit ausgeschaltet; schaltet die Schule sie ein, ist dazu ein kurzer Hinweis von höchstens 300 Zeichen möglich – bitte ohne Diagnose. An Berufsschulen sieht auch der Ausbildungsbetrieb die Fehlzeit mit diesem Hinweis (siehe unten). Auch bei der Eltern-Anmeldung zählen wir Fehlversuche (Name bzw. Code, Sitzungskennung, Zeitpunkt) und sperren nach wiederholten Fehlversuchen vorübergehend; die Einträge löschen wir nach einem Tag. Grundlage ist die Einwilligung der Eltern (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

Einwilligung zuerst: Ohne gültige Einwilligung zeigt der Eltern-Zugang keine Informationen über das Kind außer seinem Namen (damit die Eltern sehen, dass der Code zum richtigen Kind gehört) – das prüft die Datenbank selbst, nicht nur die App. Nach der Anmeldung erscheint zuerst die Einverständniserklärung. Eltern willigen digital im Eltern-Zugang ein oder geben die Erklärung unterschrieben in der Schule ab; dann vermerkt die Klassenleitung den Eingang in der App (vertretungsweise die Schulleitung), und zwar je Eltern-Code; ein Abschnitt, der vor dem Datum der aktuellen Fassung unterschrieben wurde, zählt nicht. Hat die Schule ein vorläufiges Passwort vergeben, können Eltern erst einwilligen, nachdem sie ein eigenes Passwort festgelegt haben. Als Nachweis (Art. 7 Abs. 1 DSGVO) speichern wir, wann und welcher Fassung der Erklärung zugestimmt wurde, beim Papier-Weg das Datum der Unterschrift, die Fassung sowie wer den Eingang wann vermerkt hat. Ändert sich die Erklärung, gilt eine frühere Einwilligung nicht mehr: Eltern sehen beim nächsten Öffnen, was neu ist, und bestätigen die neue Fassung; bis dahin zeigt der Zugang keine Inhalte. Eltern können die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen – im Eltern-Zugang oder gegenüber der Schule (dann trägt die Klassenleitung den Widerruf in der App ein); dann wird der Zugang beendet und der gespeicherte Nachweis (digital und Papier-Vermerk) gelöscht. Vermerkt bleibt nur der Zeitpunkt des Widerrufs, bis erneut eingewilligt oder ein neuer Code erzeugt wird. Erzeugt die Klassenleitung für einen Zugang einen neuen Code, beginnt auch die Einwilligung neu.

Ausbildungsbetriebe (nur an Berufsschulen)

Ist eine Schule in der App als Oberstufenzentrum bzw. Berufsschule eingerichtet, kann die Klassenleitung für jede Auszubildende und jeden Auszubildenden einen Betriebs-Code erzeugen. Der Ausbildungsbetrieb legt damit ein Profil mit dem Namen des Betriebs und einem Passwort an (gespeichert nur als Hashwert). Registriert ein Betrieb die Codes mehrerer Auszubildender mit demselben Namen und demselben Passwort, sieht er alle gemeinsam. Der Betrieb sieht Name, Klasse und Ausbildungsberuf seiner Auszubildenden und ihre Fehlzeiten in der Berufsschule: Datum, Stunde oder ganzer Tag, Verspätungen mit Minuten, ob eine Fehlzeit entschuldigt, unentschuldigt oder noch offen ist, den Hinweis auf ein Attest und die Notiz zur Fehlzeit. Die Notiz kann von der Lehrkraft stammen (z. B. der Grund einer Beurlaubung) oder ein Hinweis der Eltern bzw. der oder des Auszubildenden zur Entschuldigung sein. Mitgeliefert, aber nicht angezeigt wird, wer eine Fehlzeit entschuldigt hat (Eltern, Lehrkraft oder die bzw. der Auszubildende selbst).

Bewertungen sieht der Betrieb nur, wenn die Klassenleitung das für die jeweilige Person freigegeben hat. Bei volljährigen Auszubildenden muss außerdem die bzw. der Auszubildende selbst im eigenen Konto einwilligen; die Einwilligung lässt sich dort jederzeit für die Zukunft zurücknehmen. Ist das erfüllt, sieht der Betrieb unter „Aktueller Leistungsstand“ die Einzelbewertungen der bzw. des Auszubildenden aus Kursen, deren Einsicht die Lehrkraft für Schüler:innen und Eltern freigegeben hat, mit Bezeichnung, Wert, Art (schriftlich oder mündlich), Datum, Halbjahr, Kurs und Lernfeld; Bewertungen aus gesperrten Kursen sieht er nicht. Einen Schnitt berechnet die App für Betriebe nicht, private Notizen der Lehrkraft sieht der Betrieb nicht. Die Einwilligung speichern wir mit Zeitpunkt und Fassung; ändert sich der Text, muss sie neu bestätigt werden, bis dahin sieht der Betrieb keine Bewertungen. Hebt die Klassenleitung die Freigabe auf, verfällt die Einwilligung; nach einer neuen Freigabe fragt die App erneut. Minderjährige Auszubildende sehen in ihrem Konto einen Hinweis, wenn ihr Betrieb ihre Bewertungen sieht. Sperrt die Klassenleitung den Code oder erzeugt sie einen neuen, endet der Zugriff des Betriebs auf diese Auszubildende bzw. diesen Auszubildenden sofort; andere Auszubildende, deren Codes der Betrieb registriert hat, sieht er weiter. Auch beim Betriebs-Zugang zählen wir Fehlversuche (Code, Sitzungskennung, Zeitpunkt) und sperren nach wiederholten Fehlversuchen vorübergehend; die Einträge löschen wir nach spätestens einem Tag (Art. 6 Abs. 1 lit. f in Verbindung mit Art. 32 DSGVO). Die Rechtsgrundlage legt die Schule fest, in der Regel das Schulrecht des Landes (Art. 6 Abs. 1 lit. e, Abs. 3 DSGVO). Für die Bewertungen volljähriger Auszubildender ist zusätzlich deren Einwilligung nötig (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

6. Unterricht, Lernen und Bewertung

Wenn eine Lehrkraft die App im Unterricht einsetzt, werden je nach genutzter Funktion folgende Daten verarbeitet:

Gruppenarbeit und Methoden im Unterricht

Für Methoden wie Think-Pair-Share, Placemat, Kugellager, Fishbowl, Peer-Feedback, Gruppenpuzzle oder Stationenlernen führt die App Schritt für Schritt durch die Stunde. Die Geräte der Schüler:innen zeigen dabei, wie gerade gearbeitet wird, was zu tun ist und wie viel Zeit bleibt. Dafür verarbeitet die App zusätzlich die folgenden Daten.

Gruppen und Paare einteilen

Die Lehrkraft kann Paare, Gruppen, Pro- und Contra-Seiten, Themen- bzw. Expertengruppen, Tandems, Innen- und Außenkreis, Startstationen oder Tischgruppen auslosen lassen. Ausgelost wird aus den Anwesenden der Klasse bzw. des Kurses. Kinder ohne Gerät gehören dazu. Damit fehlende Kinder nicht eingeteilt werden, berücksichtigt die App die für heute eingetragenen Fehlzeiten. Sie liest diese nur und trägt selbst keine ein. Gespeichert werden:

„Fehlt heute“ nimmt ein Kind nur aus der Einteilung, eine Fehlzeit wird dabei nicht eingetragen. Schüler:innen können sich am eigenen Gerät als Sprecher:in ihrer Gruppe melden.

Wer sieht was? Die Lehrkraft sieht die ganze Einteilung. Am Beamer erscheinen die Gruppen mit Namen. Jedes Schülergerät zeigt nur die eigene Gruppe: Name bzw. Nummer der Gruppe, Thema, Seite, Rolle und Tisch, bei Gruppen bis sechs Personen auch die Vornamen der Mitglieder (bei gleichen Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens). Andere Gruppen erscheinen auf den Schülergeräten nicht. Gespeicherte Einteilungen können die Lehrkräfte der Klasse bzw. des Kurses lesen. Eine Vertretungslehrkraft kann das nur am Tag der Vertretung und nur bei Einteilungen, die sie selbst angelegt hat.

Private Gruppenregeln der Klasse

Für eine Klasse kann die Lehrkraft festlegen, dass bestimmte Schüler:innen beim Auslosen nicht zusammen oder immer zusammen in eine Gruppe kommen. Gespeichert werden nur die beiden Personen, die Art der Regel, wer sie angelegt hat und wann sie zuletzt geändert wurde. Ein Feld für Gründe gibt es bewusst nicht. Die Regeln sehen nur die Lehrkräfte der Klasse, auch Mitlehrkräfte einer geteilten Klasse. Sie erscheinen nie am Beamer und nie auf den Geräten der Schüler:innen.

Placemat

Beim Placemat schreibt jedes Gruppenmitglied zuerst still in ein eigenes Feld am Gerät. Danach liest die Gruppe die Felder der anderen. Eine Schreiber:in, auf Wunsch der Lehrkraft auch alle, hält in der gemeinsamen Mitte die drei wichtigsten Punkte fest. Gespeichert werden der Text jedes Felds (höchstens 1.500 Zeichen), die Punkte der Mitte mit dem jeweils vorigen Stand sowie wer zuletzt geschrieben hat und wann. Für Kinder ohne Gerät legt die App ein leeres Feld „auf Papier“ an.

Peer-Feedback im Unterricht

Beim Peer-Feedback geben sich Schüler:innen gegenseitig Rückmeldung zu ihren Antworten auf eine Aufgabe.

Live-Kanal, Abschalten und Rechtsgrundlage

Für Gruppen, Placemat und Peer-Feedback überträgt der Live-Kanal (siehe „Live-Unterricht“ oben) keine Namen, keine Gruppenlisten und keine Texte. Er überträgt nur technische Kennungen, Versionsnummern und Zähler. Die Inhalte lädt jedes Gerät mit seinen eigenen Zugriffsrechten aus der Datenbank.

Die Lehrkraft kann jede Methode auch ohne die digitalen Gruppen durchführen („Ohne App-Gruppen weiter“). Placemat und Peer-Feedback laufen dann auf Papier bzw. mündlich. Wir können die Funktionen, bei denen Schüler:innen Inhalte anderer Schüler:innen auf ihrem Gerät sehen, zentral abschalten. Dann zeigt nur der Beamer die Gruppen.

Diese Funktionen gehören zum Unterricht. Die Rechtsgrundlage legt deshalb die Schule fest, wie für die übrigen Unterrichtsdaten (siehe unten). Rückmeldungen mit Absender:in können wie Freitexte Teil der Leistungsbeobachtung sein.

Sequenz im Überblick

Zu jeder Sequenz ihres Sequenzplans – einer Unterrichtsreihe zu einem Thema – kann die Lehrkraft einen Überblick für die Klasse und die Eltern erstellen: Thema, Leitfrage, Zeitraum, Ziele („Ich kann …“), Ablauf in Etappen, Leistungen, wichtige Begriffe, benötigtes Material und die Verankerung im Rahmenlehrplan. Den Text entwirft auf Wunsch die KI (siehe Abschnitt 9), sonst schreibt ihn die Lehrkraft selbst. Der Überblick enthält keine Angaben zu einzelnen Schüler:innen.

Der Überblick unterstützt die Information von Schüler:innen und Eltern über Ziele, Inhalte und Leistungsbewertung des Unterrichts, die das Schulrecht vorsieht (z. B. § 46 Abs. 3 und § 47 Abs. 1 Nr. 4 Schulgesetz Berlin, § 46 Abs. 1 Nr. 4 Brandenburgisches Schulgesetz). Er ersetzt sie nicht, weil nicht alle Eltern einen Zugang haben. Die Rechtsgrundlage legt die Schule fest, wie für die übrigen Unterrichtsdaten; für die Anzeige im Eltern-Zugang gilt die Einwilligung der Eltern (Abschnitt 5).

Zwecke: Lerninhalte bereitstellen, Unterricht und Gruppenarbeit durchführen, Schüler:innen und Eltern über Ziele, Ablauf und Leistungen einer Unterrichtssequenz informieren, Aufgaben passend zum Lernstand auswählen, Lernstand für die Lehrkraft anzeigen, Leistungen dokumentieren und bewerten.

Rechtsgrundlage: Sie legt die Schule als Verantwortliche fest. In der Regel ist das die Erfüllung des schulischen Bildungsauftrags nach Art. 6 Abs. 1 lit. e, Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit dem Schulrecht des Landes (z. B. § 64 Schulgesetz Berlin, § 65 Brandenburgisches Schulgesetz und die zugehörigen Datenverordnungen). Für freiwillige Zusatzfunktionen ist es die Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Bei Schüler:innen unter 16 Jahren erteilen die Eltern die Einwilligung.

Keine automatisierten Entscheidungen: Die App macht Vorschläge, z. B. eine Vorkorrektur oder eine Punktzahl bei der Aussprache. Über Noten entscheidet immer die Lehrkraft. Auch der KI-Check für Projekt-Websites schlägt Punkte und eine Note nur vor. Die Lehrkraft setzt den Vorschlag in ihre Bewertung ein, passt ihn an und legt die Note fest. Erst wenn sie speichert, gilt die Bewertung. Die Einschätzung, ob Texte KI-generiert wirken, fließt nicht in den Vorschlag ein und ist kein Beweis (Abschnitt 9). Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt. Ergebnisse digitaler LEKs prüft die App der Lehrkraft vor der Anzeige noch einmal nach; ins Notenbuch kommen sie nur, wenn die Lehrkraft das auslöst. Enthält eine LEK Freitext- oder Sprechaufgaben (Aussprache von der KI eingeschätzt), sehen Schüler:innen ihr Ergebnis erst, nachdem die Lehrkraft es geprüft und freigegeben hat. Nur rein automatisch auswertbare Aufgaben (z. B. Multiple Choice) kann die Lehrkraft sofort anzeigen lassen; diese Auswertung folgt festen Lösungen, nicht einer KI.

7. Klassenleitung und Schulorganisation

Für Klassenleitungen, Schulleitungen, Sekretariate und Verwaltungskräfte bietet die App Organisationsfunktionen. Dabei können folgende Daten verarbeitet werden:

Geteilte Klassen: Lehrkräfte derselben Schule können einer Klasse mit dem Klassencode beitreten (z. B. beim Import des Stundenplans) und sehen dann die Schülerliste der Klasse; Noten, Abgaben und Inhalte sehen sie nur in ihren eigenen Kursen – ausgenommen freigegebene Überblicke zu Sequenzen, die sie für alle Kurse der Klasse lesen können (Abschnitt 6). Das Geschlecht eines Kindes (siehe oben) sehen beigetretene Lehrkräfte erst, wenn sie in der Klasse einen eigenen Kurs haben. Jeder Beitritt, jedes Verlassen und jedes Entfernen wird im Aktivitätsprotokoll der Klasse gespeichert (welche Lehrkraft, wann, durch wen), bis die Klasse zurückgesetzt oder gelöscht wird. Besitzer:in und Klassenleitung sehen neue Beitritte auf ihrer Startseite und können Mitlehrkräfte wieder entfernen; die entfernte Lehrkraft erhält dazu eine Nachricht. Lehrkräfte ohne Schulzuordnung können keiner fremden Klasse beitreten. Schüler:innen löschen können nur Besitzer:in, Klassenleitung und Schulleitung.

Zugriff haben nur die Personen, die die Schule dafür vorsieht, z. B. die Klassenleitung und die Schulleitung. Fachlehrkräfte sehen bei einem Kind nur, ob es einen Eltern-Zugang oder einen Nachteilsausgleich gibt, und – wenn sie das Kind in einem eigenen Kurs unterrichten – das Geschlecht (siehe oben). Verantwortlich ist die Schule (siehe Abschnitt 2). Rechtsgrundlage ist das Schulrecht des Landes (Art. 6 Abs. 1 lit. c und e, Abs. 3 DSGVO). Für Daten von Lehrkräften gilt zusätzlich § 26 BDSG bzw. das Landesbeamten- oder Personalrecht.

8. Besonders schützenswerte Daten

Einige Felder können Gesundheitsdaten oder Angaben zur Religion enthalten. Das sind besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Dazu zählen Förderstatus, LRS oder Dyskalkulie, Nachteilsausgleich, Medikamente und Allergien, Fotos von Attesten und die Teilnahme am Religionsunterricht. Diese Felder sind freiwillig und nur für Klassenleitung und Schulleitung sichtbar. Sie dürfen nur eingetragen werden, wenn das Schulrecht es erlaubt (Art. 9 Abs. 2 lit. g DSGVO in Verbindung mit dem Landesrecht) oder die Eltern bzw. volljährige Schüler:innen ausdrücklich eingewilligt haben (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO).

Geschlecht: Die Angabe männlich, weiblich oder divers (Abschnitt 7) behandeln wir mit derselben Zurückhaltung: freiwillig, nur für die genannten Zwecke, nur für Klassenleitung, Schulleitung und Lehrkräfte mit eigenem Kurs beim Kind sichtbar und nie an KI-Dienste. Gründe speichert die App nicht, und eine Änderung überschreibt den Eintrag (keine Liste früherer Einträge). Was schon daraus entstanden ist, bleibt aber so, wie es damals war, solange es gespeichert ist: die Anrede in erstellten Schreiben und Nachrichten an die Eltern (z. B. Tadel, Elternbriefe je Kind) und die Angabe „Jungen-“ bzw. „Mädchen-Tabelle“ in der Notiz zu einer Sport-Note (auch in Sicherungen und im Archiv der Klasse). Bitte trage Gründe oder Angaben zur Geschlechtsidentität auch nicht in Bemerkungen oder Freitexte ein.

Diese Daten geben wir nicht an KI-Dienste weiter. Bitte trage sie auch nicht in Freitextfelder oder KI-Eingaben ein. Private Gruppenregeln (Abschnitt 6) haben deshalb bewusst kein Feld für Gründe.

9. KI-Funktionen

Die App bietet optionale Funktionen mit Künstlicher Intelligenz. Dafür übermitteln wir die Inhalte der jeweiligen Anfrage über unseren Server an die Anbieter Anthropic (Claude-API; unser Vertragspartner ist Anthropic Ireland, Limited, Irland, verarbeitet wird in den USA) und Google (Gemini-API; Google LLC, USA). Die Inhalte werden in den USA verarbeitet. Kontodaten und Anmeldedaten senden wir dabei nicht mit. Vor der ersten KI-Nutzung auf einem Gerät fragt die App nach, ob du einverstanden bist – auch vor der Aussprache-Analyse und der Vorlesestimme. Ohne Zustimmung wird keine KI-Anfrage gesendet.

FunktionWer nutzt sie?Was wird übertragen?Anbieter
Aufgaben, Arbeitsblätter, Folien, Schaubilder, Lerneinheiten, LEK, Verlaufs- und Sequenzpläne, Wochen-Briefing erstellenLehrkraftThema, Vorgaben, Lehrplan- und Aufgabentexte, eigene Unterlagen (z. B. PDF- oder Word-Inhalte)Anthropic
Material-Recherche und Vorhaben-Assistent (mit Websuche des KI-Anbieters)LehrkraftThema bzw. Rahmen der Fahrt (Ziel, Zeitraum, Budget), Schulname, Klasse, Name der Lehrkraft, Anzahl der Schüler:innen – keine Namen von Schüler:innenAnthropic
Begründung eines mündlichen Tadels sachlich formulieren (im Tadel-Dialog und bei „Tadel vergeben“ im Stunden-Abschluss, mehr dazu in Abschnitt 7)LehrkraftNur die Stichpunkte bzw. der Text der Begründung, nur auf Knopfdruck. Den Namen des Kindes ersetzt die App vor dem Senden durch „das Kind“, ebenso die Pronomen „er“, „ihn“ und „ihm“ und Wörter wie „Sohn“ oder „Tochter“; andere Namen aus der Klassen- und Kursliste (auch eines Wahlpflichtkurses), den Namen der Lehrkraft, Anreden wie „Frau …“, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Klasse und Schule ersetzt sie durch Platzhalter, soweit sie sie erkennt (Spitznamen erkennt sie nicht; bei „sie“ oder „ihr“, die auch eine andere Person meinen können, weist sie vor dem Senden darauf hin und fragt nach – bitte neutral schreiben). Nicht übertragen werden Geschlecht des Kindes, Datum, Stunde, Fach und Raum, an Berufsschulen auch Fachrichtung und Ausbildungsberuf; „Am … im Fach …“ setzt die App selbst vor den Text der KI, den Vornamen des Kindes setzt sie erst nach der Antwort selbst ein. Texte mit Gesundheits- oder Förderangaben (z. B. einer Diagnose oder einer Krankheit) sendet die App gar nicht.Anthropic
Protokolle ausformulieren (Konferenzen, Dienstbesprechungen, Elterngespräche; nur auf Knopfdruck „Mit KI ausformulieren“)LehrkraftArt, Titel, Datum, Uhrzeit, Ort und die Stichpunkte, Beschlüsse und Fristen der Tagesordnung. Namen von Teilnehmenden, Entschuldigten, Leitung, Protokollführung und Verantwortlichen, Namen aus der Klassen- und Kursliste, den Namen der Lehrkraft, Anreden wie „Frau …“, Klassen und den Schulnamen ersetzt die App vor dem Senden durch Platzhalter wie „[Person 1]“, soweit sie sie erkennt, und setzt sie in der Antwort wieder ein; E-Mail-Adressen und Telefonnummern gehen nicht mit. Gesundheits- oder Förderangaben (z. B. Diagnosen) aus Elterngesprächen und Klassenkonferenzen sendet die App nicht. Vor dem Senden zeigt „Was geht an die KI?“ den Text.Anthropic
Vorkorrektur von Freitexten und KlassenarbeitenLehrkraftAufgabe, Erwartungshorizont, Antworten der Schüler:innen ohne NamenAnthropic
KI-Check für Projekt-Websites: Bewertungsvorschlag und Einschätzung, ob Texte KI-generiert wirkenLehrkraftTitel, Einleitung und Texte der Website mit Kapiteln und Zwischenüberschriften, Untertitel und Begründungen zu Bildern (nicht die Bilder selbst), Quellenangaben, Projektauftrag, Thema, Klassenstufe und Bewertungsraster. Namen werden vorher durch Pseudonyme (S1, S2, …) ersetzt (mehr dazu unten)Anthropic
Sequenz im Überblick: Entwurf für Klasse und Eltern (mehr dazu in Abschnitt 6)LehrkraftSachangaben zur Sequenz: Bundesland, Jahrgangsstufe, Fach und Teilfächer, Kursart (Grund- oder Leistungskurs), an Berufsschulen Lernfeld (den Titel nur aus einem hinterlegten Rahmenlehrplan) und Ausbildungsberuf; Name, Nummer und Stundenthemen der Sequenz (mit Stundentyp und Methode), Namen der Sequenzen davor und danach, Kompetenz-Stichworte, Leitfragen der Lerneinheiten, Begriffe aus dem Glossar des Kurses (nur das Wort), Art der Leistungsnachweise, Anrede, ein Auszug aus dem Rahmenlehrplan und ggf. ein Wunsch der Lehrkraft; nach Angabe der Lehrkraft, ob die Sequenz Sexualerziehung berührt, und für den Text dazu (Ziel, Inhalt und Form für Eltern) die Ziele des Überblicks. Keine Termine, keine Notizen oder Stundenverläufe, kein Kurstitel, kein Klassencode, keine Zahl der Schüler:innen. Namen aus der Klassen- und Kursliste und den Namen der Lehrkraft, Anreden wie „Frau …“, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Datumsangaben entfernt die App vor dem Senden, soweit sie sie erkennt. Angaben, die einen Namen zusammen mit einer Förder- oder Gesundheitsangabe nennen (z. B. „Legasthenie“, „Diabetes“), sendet die App gar nicht.Anthropic
Handschrift-ErkennungLehrkraftFoto der handschriftlichen AntwortAnthropic
Stundenplan oder Klassenliste aus Foto/PDF übernehmenLehrkraftFoto oder Text des Stundenplans bzw. der Klassenliste – enthält Namen. Die App fragt vor jedem Senden nach, entfernt aus PDF-Text vorher Zahlen (Geburtsdaten, Postleitzahlen, Telefonnummern), Straßen mit Hausnummer und E-Mail-Adressen und sendet Fotos verkleinert; gespeichert wird das Foto nicht. Bitte nur die Namensspalte fotografieren. Eine Excel- oder CSV-Datei wird ohne KI eingelesen.Anthropic
LernstandsanalyseLehrkraftLerndaten der Klasse; Namen werden vorher durch Pseudonyme (S1, S2, …) ersetztAnthropic
KI-Lernhelfer, Begriffe erklären, Freitext-Vorprüfung, Erklär-Coach, Rechenweg-Feedback, Portfolio-Rückblick, MSA-Übungsaufgaben (Lernhelfer, Freitext-Vorprüfung und Rechenweg-Feedback nur beim Lernen allein, nicht bei gemeinsamen Aufgaben im Unterrichtsmodus)Schüler:innenFragen und Antwortversuche, Erklärungen, Rechenwege, Portfolio-Einträge, Aufgabe und Fach – ohne NamenAnthropic
Bilder erzeugenLehrkraftBildbeschreibung bzw. Folieninhalt, ggf. ein hochgeladenes AusgangsbildGoogle
KI-VorlesestimmeLehrkraft und Schüler:innenNur der vorzulesende Aufgabentext. Das Ergebnis wird als Tondatei gespeichert und wiederverwendet.Google
Aussprache-Analyse bei SprechaufgabenSchüler:innenTonaufnahme der Stimme (höchstens etwa 25 Sekunden), Zielsatz, Sprache, JahrgangsstufeGoogle

Was „ohne Namen“ bedeutet: Bei der Vorkorrektur, der Lernstandsanalyse und dem KI-Check sendet die App keine Namen aus dem Konto oder der Klassenliste. Bei der Vorkorrektur gehen die Antworten ohne Namen an die KI. Bei Lernstandsanalyse und KI-Check stehen statt Namen Pseudonyme (S1, S2, …), die Zuordnung bleibt in der App. Schreiben Schüler:innen selbst einen Namen in ihren Text, geht er als Teil des Textes mit. Beim Überblick einer Sequenz gehen keine Daten von Schüler:innen mit. Steht trotzdem ein Name in einem Stundenthema oder einem anderen Text, entfernt die App ihn vor dem Senden, soweit sie ihn erkennt: Namen aus der Klassen- und Kursliste ersetzt sie auch vor Fachbegriffen und als Nachnamen. Stehen bleibt ein solcher Name nur, wenn er im mitgesendeten Auszug aus dem Rahmenlehrplan vorkommt (z. B. „Martin Luther“), als Beiname einer historischen Person („Karl der Große“) oder direkt nach einem Artikel („im Sommer“). Spitznamen und Namen von Personen außerhalb der Klassen- und Kursliste erkennt die App nur mit Anrede („Frau …“). Nennt eine Angabe einen Namen zusammen mit einer Förder- oder Gesundheitsangabe, sendet die App diese Angabe gar nicht. Angaben zu einzelnen Schüler:innen gehören deshalb nicht in Stundenthemen. Taucht in der Antwort der KI ein Name aus der Klassenliste auf, weist die App die Lehrkraft vor der Freigabe darauf hin.

Was die Anbieter mit den Daten tun

KI-Check für Projekt-Websites

Für Projekt-Websites kann die Lehrkraft einen KI-Check starten (Projekt → Websites → „KI-Check“). Er läuft nur auf ihren Knopfdruck und liefert zwei getrennte Teile:

Übermittlung: Die Inhalte aus der Tabelle oben gehen an Anthropic in den USA. Namen ersetzt die App vorher durch Pseudonyme (S1, S2, …). Bilder selbst werden nicht übertragen.

Speicherung und Zugriff: Das Ergebnis speichern wir zur Website, zusammen mit der Zuordnung der Pseudonyme zu den Schüler:innen, dem Zeitpunkt und der Lehrkraft, die den Check zuletzt gestartet hat. Lesen, ändern und löschen können es nur die Lehrkräfte der Klasse, auch Mitlehrkräfte einer geteilten Klasse. Schüler:innen und Eltern sehen es nicht. Mit „Übernehmen und anpassen“ setzt die Lehrkraft Punkte, Note und Rückmeldung in ihre eigene Bewertung ein. Die Schüler:innen sehen davon nur, was die Lehrkraft prüft und speichert. Die Lehrkraft kann den KI-Check jederzeit löschen („KI-Check löschen“). Ihre gespeicherte Bewertung bleibt dann erhalten.

Rechtsgrundlage: Der KI-Check verarbeitet Texte von Schüler:innen. Wie bei der Vorkorrektur entscheidet deshalb die Schule über die Rechtsgrundlage (siehe nächster Absatz). Der Schalter „KI-Hilfen für Schüler:innen“ betrifft nur Funktionen, die Schüler:innen selbst nutzen. Für den KI-Check gilt er nicht.

Rechtsgrundlage und Abschalten

Nutzt eine Lehrkraft die KI für eigene Unterlagen, ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Bei KI-Funktionen mit Schülerdaten entscheidet die Schule über die Rechtsgrundlage. In der Regel ist das die Einwilligung der Eltern bzw. der Schüler:innen ab 16 Jahren (Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 8 DSGVO). Die Einwilligung muss die Übermittlung in die USA ausdrücklich umfassen (Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO als Ergänzung zu den Garantien in Abschnitt 21). Die Lehrkraft kann die KI-Funktionen für Schüler:innen ihrer Klasse ausschalten: Klasse → Bearbeiten → „KI-Hilfen für Schüler:innen“. Dann sendet die App für diese Klasse keine KI-Anfragen der Schüler:innen mehr (Lernhelfer, Begriffe erklären, Freitext-Vorprüfung, Erklär-Coach, Rechenweg, Portfolio-Rückblick, MSA-Übungsaufgaben, Aussprache-Analyse); auch der Server lehnt sie ab. Sprechaufgaben schätzen die Schüler:innen dann selbst ein bzw. bewertet in LEK und Prüfung die Lehrkraft. Die KI-Vorlesestimme bleibt verfügbar, weil sie nur den Aufgabentext der Lehrkraft überträgt. Neue und bestehende Klassen haben die KI-Hilfen eingeschaltet, bis die Lehrkraft sie ausschaltet.

Lehrkräfte stimmen vor der ersten KI-Nutzung zu und können die Zustimmung jederzeit widerrufen: Konto → „KI-Zustimmung zurückziehen“. Der Widerruf gilt für alle Geräte des Kontos; vor der nächsten KI-Nutzung fragt die App erneut. Für Schüler:innen ist der Dialog vor der ersten KI-Nutzung ein Hinweis, keine eigene Einwilligung – Kinder unter 16 Jahren können nicht selbst wirksam einwilligen (Art. 8 DSGVO). Grundlage ist die Entscheidung der Schule bzw. die Einwilligung der Eltern; ohne sie schaltet die Lehrkraft die KI-Hilfen der Klasse aus. Den Hinweis können Schüler:innen über Konto → „KI-Hinweis zurücksetzen“ erneut anzeigen und dann „Nicht nutzen“ wählen.

KI-Einschätzungen sind Vorschläge: Über Bewertung und Noten entscheidet die Lehrkraft (keine automatisierte Einzelentscheidung nach Art. 22 DSGVO, siehe Abschnitt 6).

Eigener KI-Schlüssel

Lehrkräfte können im Profil einen eigenen Anthropic-Schlüssel hinterlegen. Dann laufen ihre Anfragen über ihr eigenes Konto bei Anthropic. Der Schlüssel wird auf dem Gerät und in deinem Profil bei uns gespeichert, damit er auf allen deinen Geräten verfügbar ist. Lesen kann ihn nur dein eigenes Konto.

10. Spracherkennung und Vorlesen im Browser

Einige Funktionen nutzen die Spracherkennung und Sprachausgabe deines Browsers bzw. Betriebssystems, z. B. das Diktat beim Erklär-Coach, Sprachnotizen, das Diktieren von Noten oder den Rückfall bei Sprechaufgaben. Je nach Browser wird die Sprachaufnahme dabei an den Hersteller übertragen (z. B. Google bei Chrome, Apple bei Safari und in der iOS-App) oder auf dem Gerät verarbeitet. Diese Verarbeitung findet beim Hersteller in dessen eigener Verantwortung statt. Wir erhalten nur den erkannten Text. Die Funktion startet erst, wenn du auf das Mikrofon tippst und der Browser die Erlaubnis dafür hat.

11. E-Mail-Versand und Mails zum Testmonat

E-Mails aus der App versenden wir über Resend (Resend, Inc., USA). Dabei werden Absendername, E-Mail-Adresse der Empfänger:innen, Betreff, Inhalt und ggf. Anhänge übermittelt. Das betrifft:

Begrüßung, Tipps und Erinnerungen zum Testmonat: Neue Lehrkräfte bekommen einmal kurz nach der Registrierung eine Begrüßung mit ersten Schritten, dem Ende des Testmonats und dem KI-Kontingent. Danach folgen bis zu drei kurze Tipps zum Start: am 2. Tag, wie deine Klasse per QR-Code dazukommt, am 7. Tag zur Beamer-Stunde und zum Stunden-Abschluss mit „Ans Handy übergeben“, am 20. Tag zum Notenbuch. Ein Tipp entfällt, wenn du den Schritt schon erledigt hast. Damit die Tipps passen, richtet sich ihr Inhalt nach dem Stand deines Kontos – nur, ob bzw. wie viele Lerneinheiten, freigeschaltete Schüler:innen und Noten es gibt und ob du schon eine Beamer-Stunde gehalten oder eine Stunde ans Handy übergeben hast, keine Inhalte. Tipps bekommst du nur, wenn dir bei der Einrichtung deines Kontos der Hinweis darauf angezeigt wurde, und nur zwischen 8 und 20 Uhr. Dazu kommen bis zu drei Erinnerungen vor und nach dem Ende des Testmonats (verlängert sich der Testmonat, erneut). Konten mit Abo, Lizenz-Code (Schullizenz, Team-Paket, Freilizenz) oder dauerhaft kostenlosem Zugang bekommen diese Mails nicht.

Rechtsgrundlage für Begrüßung, Tipps und Erinnerungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Nutzungsvertrag mit Testmonat: Hilfe beim Start und Hinweise zum Ende). Soweit die Tipps als Werbung für unsere eigenen Leistungen gelten, stützen wir sie auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Verbindung mit § 7 Abs. 3 UWG; unser berechtigtes Interesse ist, dir den Einstieg in die App zu erleichtern. Bei der Registrierung und in jeder dieser Mails weisen wir darauf hin, dass du sie jederzeit abbestellen kannst. Infos zur KI-Lizenz und zum Team-Paket (Preis und wie man die KI-Lizenz im Browser abschließt bzw. das Team-Paket anfragt) stehen nur dann in diesen Mails, wenn du bei der Einrichtung deines Kontos freiwillig eingewilligt hast (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG); sonst bekommst du sie ohne diese Infos.

Was wir dazu speichern: Am Konto speichern wir, wann welche dieser Mails verschickt wurde und ob ein Tipp entfallen ist (mit kurzem Grund, damit keine Mail doppelt kommt), welche Fassung des Hinweises dir bei der Einrichtung angezeigt wurde, ob und wann du eingewilligt hast (mit der Fassung des Textes, als Nachweis) und eine zufällige Kennung für den Abbestellen-Link. Links in diesen Mails tragen ein Kampagnen-Kennzeichen (z. B. „utm_source=testmonat“); öffnest du darüber die App, vermerkt sie die Herkunft wie in Abschnitt 17 beschrieben.

Abbestellen kannst du diese Mails jederzeit: über den Link „Mails zum Testmonat abbestellen“ in jeder von ihnen (ohne Anmeldung), über die Abbestellen-Funktion deines Mailprogramms (ein Klick) oder mit einer Antwort „Abbestellen“; dafür entstehen dir keine anderen als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen. Damit widersprichst du auch den Tipps und beendest eine Einwilligung (Widerruf mit Wirkung für die Zukunft); den Zeitpunkt speichern wir am Konto. Bestätigungen und Erinnerungen zu deinem Abo (z. B. einer Kündigung bzw. vor der Verlängerung) bekommst du weiterhin – sie enthalten keine Werbung.

Empfehlungen an Kolleg:innen verschicken wir nicht selbst: Die App öffnet dafür das eigene Mailprogramm der Lehrkraft mit einem vorformulierten Text; wir erfahren die Adressen nicht. Druckaufträge und (früher) Empfehlungen können nur freigeschaltete Lehrkräfte senden. Absender ist immer „Kopernikus Lernapp“; der Name der Lehrkraft steht im Text, Antworten gehen direkt an ihre E-Mail-Adresse. Zum Schutz vor Missbrauch (z. B. Spam im Namen der App) begrenzen wir die Zahl je Konto und Tag (20 Druckaufträge, 25 Empfehlungen) und speichern dafür ein Versandprotokoll: Konto-Kennung, Art (Druckauftrag oder Empfehlung), Empfängeradresse und Zeitpunkt. Das Protokoll löschen wir nach 30 Tagen, beim Löschen des Kontos sofort. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einem sicheren, nicht missbrauchten Mail-Versand).

Anmelde-E-Mails (Anmeldelink, Passwort zurücksetzen) verschickt der Anmeldedienst von Supabase. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bzw. bei Druckaufträgen und Anfragen der Auftrag der Lehrkraft.

12. Push-Benachrichtigungen

Lehrkräfte, Schüler:innen und Eltern können Benachrichtigungen einschalten, z. B. für neue Rückmeldungen, Erinnerungen an Hausaufgaben oder Klassenarbeiten, neue Nachrichten oder Krankmeldungen in der Klasse. Dafür speichern wir eine Gerätekennung (Push-Token) und eine Gerätebezeichnung. Die Nachricht wird über den Push-Dienst des Herstellers zugestellt:

Wir halten die Texte knapp. Schülernamen und Inhalte von Rückmeldungen schicken wir nicht mit, Krankmeldungen nur mit der Klasse. Du kannst Benachrichtigungen jederzeit in der App oder in den Einstellungen des Geräts ausschalten. Rechtsgrundlage ist deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 25 Abs. 1 TDDDG).

13. Testmonat, Abo, Lizenz-Codes und Einladungen

Neue Lehrkraft-Konten erhalten einen kostenlosen Testmonat, ohne Zahlungsdaten anzugeben. Dafür speichern wir Beginn, Ende und das verbrauchte KI-Kontingent. Zum Schutz vor Missbrauch zählen wir außerdem für alle Konten die KI-Anfragen (wer, wann, welche Funktion, bei Schüler:innen die Klasse – kein Inhalt): Lehrkräfte haben ein Monatskontingent in voller Qualität, Schüler:innen Tagesgrenzen. Diese Zähler löschen wir nach 62 Tagen (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO). Zu Einladungen von Kolleg:innen siehe unten.

Im Browser verkauft Paddle.com Market Limited (30 Old Bailey, London EC4M 7AU, Vereinigtes Königreich) die Abos als Wiederverkäufer („Merchant of Record“); zum Kauf in der iOS-App siehe unten. Für den Bezahlvorgang lädt die App das Bezahlfenster von Paddle. Paddle erhebt dort deine Zahlungs- und Rechnungsdaten in eigener Verantwortung nach seiner Datenschutzerklärung und setzt dabei eigene Techniken zur Betrugserkennung ein. Wir erhalten von Paddle nur den Abo-Stand (Tarif, Laufzeit, Status) und eine Kunden- bzw. Abo-Kennung. Kündigst du dein Abo in der App, nimmst du die Kündigung zurück oder wechselst du den Tarif, übermittelt unser Server diesen Auftrag zusammen mit der Abo-Kennung an Paddle. Über „Rechnungen & Zahlungsart“ öffnet die App das Kundenportal von Paddle; dafür fordert unser Server bei Paddle mit deiner Kunden- und Abo-Kennung einen persönlichen Link an. Rechnungen, Zahlungsart und Rechnungsadresse verwaltest du dort direkt bei Paddle. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Für das Vereinigte Königreich gilt ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission.

Lizenz-Codes (Schullizenz, Team-Paket, Freilizenz): Löst du einen Lizenz-Code ein, speichern wir, welcher Lizenz du wann beigetreten bist und wann dein Platz gegebenenfalls wieder freigegeben wurde. Für die Verwaltung einer Lizenz speichern wir außerdem Name und E-Mail-Adresse der Ansprechperson, den Zweck (z. B. Team-Paket oder Referendariat) und die Angebots- bzw. Rechnungsnummer. Wer welchen Platz belegt, sehen nur wir als Betreiber. Falsch eingegebene Codes zählen wir je Konto mit Zeitpunkt und löschen diese Einträge nach einem Tag; nach 10 falschen Codes in einer Stunde ist das Einlösen eine Stunde lang gesperrt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, für die Sperre Art. 6 Abs. 1 lit. f in Verbindung mit Art. 32 DSGVO.

Kauf in der iOS-App über Apple

In der iOS-App kannst du die KI-Lizenz als Abo über Apple abschließen (In-App-Kauf). Verkauft wird sie dann über den App Store von Apple Distribution International Ltd. (Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Irland). Apple verarbeitet deinen Apple Account, deine Zahlungsdaten, den Kaufbeleg und deinen Kaufverlauf in eigener Verantwortung nach seiner Datenschutzerklärung. Wir erhalten von Apple weder deinen Namen noch deine E-Mail-Adresse noch Zahlungsdaten. Verwalten, wechseln und kündigen kannst du ein solches Abo nur bei Apple, in den Abo-Einstellungen deines Apple Accounts.

Was wir dafür verarbeiten: Beim Kauf gibt die App Apple die Kennung deines Kopernikus-Kontos mit. Das ist eine zufällige Zeichenfolge ohne Namen oder E-Mail-Adresse (bei Apple „appAccountToken“). So können wir den Kauf deinem Konto zuordnen, und die KI-Lizenz gilt auf allen deinen Geräten – auch in der Web-App und in der Android-App. Die App sendet die von Apple signierte Kaufbestätigung an unseren Server. Verlängerungen, Kündigungen, Zahlungsprobleme, Erstattungen und das Ende eines Abos meldet Apple direkt an unseren Server (App Store Server Notifications). Unser Server prüft jede dieser Nachrichten anhand der digitalen Signatur von Apple und speichert in unserer Datenbank (Supabase, Frankfurt am Main): die Abo- und Transaktionskennung von Apple, das Produkt (monatlich oder jährlich), Ablaufdatum und gegebenenfalls das Ende der Nachfrist bei Zahlungsproblemen, ob sich das Abo verlängert und ob ein Wechsel geplant ist, Datum und Grund einer Erstattung, ob du das Abo selbst gekauft hast, die Umgebung (App Store oder die Testumgebung „Sandbox“ für TestFlight und die App-Prüfung) und den Stand des Abos in deinem Konto. Preis, Währung, Land und die Kaufbestätigung selbst speichern wir nicht. Zu jeder Nachricht von Apple merken wir uns ihre Kennung, Art, Abo-Kennung, Zeitpunkt und das Ergebnis der Verarbeitung, damit keine Nachricht doppelt zählt. Läuft neben dem Apple-Abo schon ein anderer bezahlter Zugang (z. B. ein Abo aus dem Browser oder eine Schullizenz), vermerken wir das, um dich vor doppelten Abbuchungen zu warnen. Fehler bei der Prüfung protokollieren wir ohne Namen, nur mit gekürzten Kennungen (Abschnitt 17).

Auf dem Gerät liest die App über die Schnittstelle von Apple (StoreKit) nur die Käufe der KI-Lizenz des dort angemeldeten Apple Accounts. Gehört ein Kauf zu einem anderen Kopernikus-Konto, sendet die App ihn nicht an unseren Server. Die App selbst speichert dazu nichts auf dem Gerät. Außerdem kann unser Server über die Schnittstelle von Apple (App Store Server API) mit der Abo-Kennung den Stand eines Abos abfragen und verpasste Nachrichten nachholen. Nach „Käufe wiederherstellen“ kann er bei Apple die Kennung deines Kontos hinterlegen, damit spätere Verlängerungen deinem Konto zugeordnet werden.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Bereitstellung der gekauften KI-Lizenz). Für die Prüfung der Signaturen, den Schutz vor Missbrauch und die Warnung vor doppelten Abos ist es Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist ein sicherer und fairer Bezahlweg. Die Angaben zu deinem Apple-Abo löschen wir mit deinem Konto, die Merker zu den Nachrichten von Apple nach 90 Tagen. Meldet Apple ein Abo, das keinem Konto (mehr) zugeordnet ist – etwa nach dem Löschen eines Kontos –, speichern wir es ohne Bezug zu einem Konto und löschen es 60 Tage nach seinem Ablauf. Das Löschen deines Kontos beendet ein Abo bei Apple nicht (Abschnitt 25). In den Datenschutzangaben der iOS-App im App Store steht das als „Käufe – Kaufverlauf“.

Kolleg:innen einladen (Empfehlungsprogramm)

Jede Lehrkraft hat einen persönlichen Einladungslink mit einem Code. Den Link verschickst du selbst, z. B. über dein eigenes Mailprogramm oder einen Messenger; wir erfahren dabei keine Adressen (Abschnitt 11). Bis zur Anmeldung merkt sich die App den Code auf dem Gerät der eingeladenen Person (Abschnitt 18). Registriert sich eine neue Lehrkraft über den Link, speichern wir, wer wen eingeladen hat (Konto-Kennungen, Code, Zeitpunkt) und den Stand des Bonus.

Bonus-Monat: Bieten wir den Empfehlungs-Bonus an (§ 7 der AGB), bekommen beide einen Monat KI-Lizenz, sobald die eingeladene Lehrkraft ihre erste Klasse anlegt. Dafür prüfen wir, ob das eingeladene Konto neu ist (jünger als 7 Tage, noch ohne eigene Klasse) und ob sich jemand selbst einlädt; dazu vergleichen wir die beiden E-Mail-Adressen in vereinheitlichter Form (z. B. ohne Unterschied zwischen Groß- und Kleinschreibung). Zu jeder Gutschrift speichern wir die Art (verlängerter Testmonat, verschobene Abbuchung oder Guthaben), das Schuljahr, bis wann der Monat läuft und den Stand der Bearbeitung, außerdem ein noch nicht begonnenes Guthaben. Den Bonus gibt es für jede E-Mail-Adresse nur einmal: Für jede eingeladene Lehrkraft, für die ein Bonus gutgeschrieben wurde, speichern wir deshalb einen Prüfwert ihrer vereinheitlichten Adresse (ein Hashwert, gebildet mit einem geheimen Zusatzwert) – nicht die Adresse selbst und ohne Bezug zu einem Konto. Wird dieselbe Adresse später erneut eingeladen (z. B. nach dem Löschen eines Kontos), erkennen wir das am Prüfwert; einen Bonus gibt es dann nicht. Läuft bei dir eine KI-Lizenz über Paddle, teilt unser Server Paddle die Abo-Kennung und den neuen Abbuchungstermin mit. Beide bekommen über Resend eine kurze Mail, was gutgeschrieben wurde und bis wann – ohne den Namen der anderen Person. In der App sieht die einladende Lehrkraft nur Zahlen (z. B. eingeladen, dabei, gutgeschriebene Monate), keine Namen oder Adressen.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Teilnahme am Empfehlungsprogramm nach den AGB), für die Prüfung auf Selbsteinladung und Missbrauch einschließlich des Prüfwerts Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (unser berechtigtes Interesse an einem fairen Bonus). Einladung, Gutschriften und Guthaben speichern wir bis zur Löschung des Kontos. Den Prüfwert speichern wir dauerhaft, auch nach der Löschung des Kontos – sonst könnte derselbe Bonus nach einer Neuanmeldung erneut entstehen. Löscht die einladende Lehrkraft ihr Konto, bleibt bei der eingeladenen Lehrkraft nur vermerkt, dass sie eingeladen wurde – ohne Bezug zur einladenden Person; ihr Bonus bleibt erhalten.

14. Untis, Kalender-Abos und Schullogo

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (gewünschte Funktion).

15. Videos, Applets und externe Bilder

Lehrkräfte können Inhalte von anderen Anbietern in Infoseiten und Folien einbinden.

Videos und Applets zeigt die App zuerst nur als Platzhalter – ohne Verbindung zum Anbieter. Erst wenn du auf „Video laden“ bzw. „Applet laden“ tippst, lädt dein Gerät den Inhalt direkt beim Anbieter. Der Anbieter erhält dabei deine IP-Adresse und Angaben zum Browser. Setzt du den Haken „Für diese Sitzung merken“, lädt die App Inhalte dieses Anbieters bis zum Schließen des Browser-Tabs ohne erneute Nachfrage:

Rechtsgrundlage für Videos und Applets ist deine Einwilligung durch den Klick (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 25 Abs. 1 TDDDG). Du kannst sie jederzeit für die Zukunft widerrufen, indem du den Browser-Tab schließt bzw. den Inhalt nicht mehr lädst.

Bilder von anderen Websites, z. B. von Wikimedia Commons (Wikimedia Foundation, Inc., USA), lädt dein Gerät direkt beim jeweiligen Anbieter, sobald die Seite angezeigt wird. Der Anbieter erhält dabei deine IP-Adresse und Angaben zum Browser. Für die KI-Recherche fragt die App bei Wikimedia außerdem Lizenzangaben ab. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist, Unterrichtsmaterial mit frei lizenzierten Bildern anzuzeigen.

Teilst du einen Einladungslink über WhatsApp oder Telegram, öffnet die App den jeweiligen Dienst. Dessen Datenschutzbestimmungen gelten dann.

16. Programmbibliotheken und Schriften in der App

Alle Programmbibliotheken der App (z. B. für die Anbindung an die Datenbank, Formeln, PDF-, Word- und Excel-Dateien, QR-Codes und iPhone-Fotos) und ihre Schriften (Nunito, Baloo 2, Lora) liegen auf unserem eigenen Server und kommen zusammen mit der App von unserem Webhoster (Abschnitt 3). Dein Gerät baut dafür keine Verbindung zu anderen Anbietern auf, auch nicht zu Google Fonts oder öffentlichen Servern für Programmbibliotheken (CDNs). Wir setzen feste, geprüfte Versionen ein; sie ändern sich nur mit einem Update der App.

Fremden Programmcode lädt die App nur für das Bezahlfenster von Paddle beim Kauf im Browser (Abschnitt 13) und – erst nach deinem Klick – für Videos und Applets (Abschnitt 15).

17. Nutzungsstatistik und Fehlerprotokolle

Um die App zu verbessern und Fehler schnell zu beheben, protokollieren wir in unserer eigenen Datenbank (zur cookielosen Reichweitenmessung mit Plausible siehe Abschnitt 3):

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist ein stabiler, wirtschaftlich tragfähiger Betrieb. Du kannst dem widersprechen (Art. 21 DSGVO). Wir löschen Nutzungsereignisse nach 13 Monaten, Fehlerprotokolle nach 90 Tagen, KI-Nutzungsdaten und Antworten der Zufriedenheitsumfrage nach 24 Monaten (täglicher Löschlauf in der Datenbank). Wird ein Konto gelöscht, entfernen wir seine Kennung aus diesen Protokollen.

18. Speicherung auf deinem Gerät

Die App setzt keine Cookies zu Werbe- oder Analysezwecken. Sie speichert im Browser (Local Storage, IndexedDB, Cache des Service Workers) bzw. in der App:

Diese Speicherungen sind für den von dir gewünschten Dienst unbedingt erforderlich (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Zwischengespeicherte Antworten der Datenbank hält die App höchstens 5 Minuten für die Offline-Nutzung vor und liefert sie nur derselben angemeldeten Person aus; Dateien (z. B. Foto-Abgaben) werden nicht zwischengespeichert. Beim Abmelden löscht die App die Anmeldung, die zwischengespeicherten Antworten der Datenbank (auch das Geschlecht aus den Stammdaten), die Entwürfe von Schüler:innen sowie einen eigenen KI-Schlüssel, die KI-Zustimmung und gemerkte KI-Eingaben (Lehrkräfte bekommen Schlüssel und Zustimmung bei der nächsten Anmeldung aus ihrem Profil zurück). Noch nicht übertragene Antworten bleiben auf dem Gerät, bis sich dieselbe Person dort wieder anmeldet, längstens 14 Tage. Auf gemeinsam genutzten Geräten solltest du dich nach der Stunde immer abmelden.

19. Apps für Android und iOS

Die Apps zeigen die Web-App in einem eigenen Fenster an. Es gelten dieselben Verarbeitungen wie oben. Zusätzlich gilt:

20. Alle Dienstleister im Überblick

DienstZweckDatenOrt / Rolle
Netlify, Inc. (USA)Hosting und Auslieferung von Website und App-Dateien (weltweites CDN), Weiterleitung der Messdaten an PlausibleIP-Adresse, LogdatenUSA und weltweites CDN · Auftragsverarbeiter
Plausible Insights OÜ (Estland)Reichweitenmessung der Website, Schritte neuer Lehrkräfte in der Web-App (ohne Cookies)IP-Adresse (nur für Ort und Tageskennung, nicht gespeichert), Seite, Verweis, Browser, Gerät, EreignisseEU · Auftragsverarbeiter
Supabase Pte. Ltd. (Singapur)Datenbank, Anmeldung, Dateispeicher, Echtzeit-Dienst, Serverfunktionen, Gesamtzahlen für die Startseitealle App-DatenFrankfurt am Main, Support weltweit (u. a. USA) · Auftragsverarbeiter
Anthropic Ireland, Limited (Irland; Claude-API)Text-KIInhalte der KI-Anfrage (bei Vorkorrektur, Lernstandsanalyse und KI-Check ohne Namen, beim Überblick einer Sequenz nur Sachangaben ohne erkannte Namen, bei der Begründung eines Tadels nur die Stichpunkte ohne erkannte Namen, bei Protokollen die Stichpunkte mit Platzhaltern statt erkannter Namen), Fotos für die ErkennungUSA · Auftragsverarbeiter
Google LLC (Gemini-API)Bilder, Vorlesestimme, Aussprache-AnalyseBildbeschreibung, Text, TonaufnahmeUSA/global · Auftragsverarbeiter
Resend, Inc. (USA)E-Mail-Versand (auch Anfragen von Schulen und Mails zum Bonus)Adressen, Inhalte, AnhängeUSA · Auftragsverarbeiter
Brevo GmbH, Berlin (Brevo-Gruppe)Newsletter und Warteliste (Double-Opt-in)E-Mail-Adresse, ggf. Bundesland, Liste, Herkunftsseite, BestätigungEU (Rechenzentren in Frankreich, Deutschland und Belgien) · Auftragsverarbeiter
Google (Firebase Cloud Messaging)Push in der Android-AppPush-Token, NachrichtentextUSA/global · Auftragsverarbeiter
Apple (APNs)Push in der iOS-AppPush-Token, NachrichtentextUSA/global
Push-Dienste der BrowserWeb-PushEndpunkt, verschlüsselte Nachrichtje nach Browser, ggf. USA
Paddle.com Market Ltd. (UK)Verkauf und ZahlungZahlungs- und RechnungsdatenVereinigtes Königreich · eigener Verantwortlicher
Apple Distribution International Ltd. (Irland; App Store)Verkauf der KI-Lizenz in der iOS-App (In-App-Kauf): Zahlung, Kaufbeleg, Verlängerung, Erstattung; Nachrichten zum Abo-Stand an unseren Serverbei Apple: Apple Account, Zahlungsdaten, Kaufverlauf; von uns: zufällige Konto-Kennung; an uns: Abo- und Transaktionskennung, Produkt, Zeiten, StatusIrland (EU), ggf. USA · eigener Verantwortlicher
Google, Microsoft, AppleAnmeldung (optional); bei Apple auch Widerruf der Verbindung beim Löschen des KontosName, E-Mail, Konto-KennungEU/USA · eigene Verantwortliche
Untis GmbH (Österreich)WebUntis-Anbindung (optional)Zugangsdaten, Stundenplan, VertretungenEU · Auftragsverarbeiter der Schule, kein Vertrag mit uns
Kalenderanbieter der SchuleKalender-Abo (optional)Abo-Link, Kalenderdatenje nach Anbieter
Brave Software, Inc. (USA)Suche nach der Schul-WebsiteName und Ort der Schule (Anfrage von unserem Server, keine Personendaten)USA · kein Auftragsverarbeiter
YouTube, GeoGebra, Wikimediaeingebettete InhalteIP-Adresse, Browserangaben, ggf. NutzungsdatenUSA bzw. Österreich · eigene Verantwortliche
IONOS SE (Deutschland)Domain, E-Mail-PostfachE-Mails an unsDeutschland · Auftragsverarbeiter

Rechtsgrundlage für den Einsatz der Auftragsverarbeiter ist Art. 28 DSGVO in Verbindung mit der Rechtsgrundlage der jeweiligen Verarbeitung.

21. Übermittlung in Drittländer

Einige Dienstleister sitzen in den USA oder verarbeiten Daten dort (siehe Tabelle). Unser Vertragspartner für Datenbank und Hosting der App, Supabase Pte. Ltd., sitzt in Singapur; die Daten liegen in Frankfurt am Main. Für Support und Betrieb kann Supabase von außerhalb der EU zugreifen (Support-Team weltweit, Supabase, Inc. in den USA); Übermittlungen nach Singapur und in die USA sichern EU-Standardvertragsklauseln ab. Für Anbieter, die nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert sind, gilt der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vom 10.07.2023 (Art. 45 DSGVO). Mit den übrigen Anbietern haben wir die EU-Standardvertragsklauseln vereinbart (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO). Bei den KI-Funktionen mit Schülerdaten stützen wir die Übermittlung zusätzlich auf die Einwilligung (Abschnitt 9). Für das Vereinigte Königreich (Paddle) gilt ein Angemessenheitsbeschluss. Plausible (Reichweitenmessung) verarbeitet die Daten in der EU.

Trotz dieser Garantien können US-Behörden unter Umständen auf die Daten zugreifen. Deshalb senden wir an KI-Dienste so wenig wie möglich: keine Kontodaten, bei der Vorkorrektur keine Namen, bei Lernstandsanalyse und KI-Check Pseudonyme statt Namen, beim Überblick einer Sequenz nur Sachangaben zur Sequenz ohne Termine und ohne die Namen, die die App erkennt, bei der Begründung eines Tadels nur die Stichpunkte ohne die Namen, die die App erkennt – und nie das Geschlecht eines Kindes oder die Merkmale der Klassenleitung.

22. Speicherdauer

DatenWie lange?
Lehrkraft-Konto und eigene Inhaltebis zur Löschung des Kontos. Nach Ende von Testmonat oder Abo bleiben die Daten zum Ansehen und Exportieren erhalten.
Refresh-Token von Apple (nur bei Anmeldung mit Apple)bis zur Löschung des Kontos. Dann widerrufen wir damit die Verbindung zu deiner Apple-ID und löschen das Token, in der Regel sofort. Klappt der Widerruf nicht, versuchen wir es erneut, höchstens 30 Tage lang.
Schülerdaten einer Klassebis die Lehrkraft bzw. die Schule sie löscht. Für Klassenbuch, Noten und Schülerakte gelten die Aufbewahrungsfristen des Schulrechts; die Schule legt sie fest. Klassen, die nicht mehr gebraucht werden, sollten nach Ablauf dieser Fristen gelöscht werden.
Geschlecht eines Kindes (Stammdaten)bis die Klassenleitung es ändert oder auf „keine Angabe“ setzt (dann wird es gelöscht) oder das Kind bzw. die Klasse gelöscht wird. Wechselt das Kind die Klasse, sehen es nur noch die Klassenleitung und die Lehrkräfte der neuen Klasse sowie die Lehrkraft eines Wahlpflichtkurses, in dem das Kind weiter eingetragen ist. In schon erstellten Schreiben und Nachrichten an die Eltern (Tadel, Elternbriefe) und in Notizen zu Sport-Noten bleibt die damalige Anrede bzw. Wertungstabelle so lange erhalten wie diese Einträge selbst.
Eltern-Zugangbis zum Widerruf, zur Deaktivierung durch die Schule oder zur Löschung des Kindes
Nachweis der Einwilligung (Eltern: Zeitpunkt und Fassung, Papier-Vermerk mit Datum, Fassung und vermerkender Person; volljährige Auszubildende: Zeitpunkt und Fassung)solange der Eltern-Zugang bzw. die Freigabe für den Betrieb besteht. Beim Widerruf, bei einem neuen Eltern-Code, beim Aufheben der Freigabe durch die Klassenleitung oder mit der Löschung des Kindes wird er gelöscht; nach einem Widerruf der Auszubildenden bleibt „nicht eingewilligt“ mit Zeitpunkt gespeichert.
Betriebs-Zugang (Berufsschulen)bis die Klassenleitung einen neuen Code erzeugt (Name und Passwort des Betriebs werden dabei gelöscht) oder die bzw. der Auszubildende gelöscht wird. Sperrt die Klassenleitung den Code, endet der Zugriff des Betriebs auf diese Person sofort; Name und Passwort-Hashwert bleiben bis dahin gespeichert.
Dateien (Fotos, Aufnahmen, Belege)bis zur Löschung des zugehörigen Eintrags, der Schülerin bzw. des Schülers, der Klasse oder des Kontos; die Datei wird danach automatisch gelöscht, in der Regel innerhalb eines Tages
Im Unterricht erledigte Stunden (Stunde, Lerneinheit, Datum)bis die Lehrkraft den Eintrag entfernt (im Stunden-Abschluss, über „fehlt“ in der Anwesenheit oder „Profil zurücksetzen“) oder beim Schuljahreswechsel. Wird die Stunde, die Lerneinheit, die Schülerin bzw. der Schüler oder die Klasse gelöscht, sofort.
Gruppeneinteilungen im Unterricht und Placemat-Felder30 Tage nach dem Anlegen der Einteilung, dann automatisch gelöscht. Wird die Klasse, der Kurs oder die Schülerin bzw. der Schüler gelöscht, sofort. Placemat-Felder, die als Antwort gespeichert wurden, bleiben so lange wie andere Antworten.
Private Gruppenregeln einer Klasse12 Monate nach der letzten Änderung, dann automatisch gelöscht. Die Lehrkraft kann eine Regel jederzeit entfernen. Wird die Klasse oder eine der beiden Personen gelöscht, sofort.
Peer-Feedback im Unterricht (erste Fassungen, Zuteilungen, Rückmeldungen mit Absender:in)13 Monate nach dem Start der Runde, dann automatisch gelöscht. So lange, weil die Rückmeldungen wie Freitexte Teil der Leistungsbeobachtung sein können. Wird die Aufgabe, die Klasse, der Kurs oder die Schülerin bzw. der Schüler gelöscht, sofort.
KI-Check von Projekt-Websites (Bewertungsvorschlag, Einschätzung zu KI-Texten)bis die Lehrkraft den KI-Check löscht oder die Website, das Projekt oder die Klasse gelöscht wird
Entwürfe eines mündlichen Tadels aus dem Stunden-Abschluss (Kind, Stunde, Stichpunkte, Begründung)bis die Lehrkraft den Entwurf freigibt (dann gilt er als erteilter Tadel und folgt den Fristen der Schülerakte) oder verwirft (sofort gelöscht). Nicht freigegebene Entwürfe werden 30 Tage nach dem Anlegen automatisch gelöscht; wird das Kind, die Klasse oder das Konto gelöscht, sofort.
Überblicke zu Sequenzen (Entwurf, freigegebene Fassung, Stand des Sequenzplans, Einstellungen je Kurs)bis die Lehrkraft den Überblick oder den Sequenzplan des Kurses löscht oder der Kurs gelöscht wird. Beim Jahresübergang bleiben sie für die Lehrkraft gespeichert; Schüler:innen, Eltern und andere Lehrkräfte sehen nur Überblicke des laufenden Schuljahres. Abgehakte „Ich kann …“-Sätze liegen nur auf dem Gerät (Abschnitt 18).
Zwei-Faktor-Anmeldung: zweiter Faktor (beim Anmeldedienst), Wiederherstellungscodes (Hashwerte), Protokoll über Einrichten, Wiederherstellen und ZurücksetzenFaktor und Codes, bis die Lehrkraft die Zwei-Faktor-Anmeldung ausschaltet, neue Codes erzeugt, einen Code einlöst oder sie zurückgesetzt wird, spätestens bis zur Löschung des Kontos; Protokoll 2 Jahre, Fehlversuche mit Wiederherstellungscodes 30 Tage
Server-Logfiles (Netlify, Supabase)für kurze Zeit nach den Fristen der Anbieter
Archiv nach dem Jahresübergang (Notenbuch, Lerneinheiten samt Arbeitsblättern, Abgaben der Schüler:innen und Stunden)als Lese-Kopie im persönlichen Archiv der Lehrkraft, bis sie den Archiv-Eintrag oder ihr Konto löscht. Für Noten und Klassenarbeiten gelten die Aufbewahrungsfristen der Schule; die Lehrkraft löscht danach.
Versandprotokoll (Druckaufträge, Empfehlungen)30 Tage, beim Löschen des Kontos sofort
Mails zum Testmonat (Versand-Merker, verschickte oder entfallene Tipps, angezeigter Hinweis, Einwilligung, Abbestellen-Kennung)bis zur Löschung des Kontos; die Einträge zu verschickten oder entfallenen Tipps spätestens nach 13 Monaten
Kolleg:innen einladen (Einladung, Gutschriften, Guthaben)bis zur Löschung des Kontos; löscht die einladende Lehrkraft ihr Konto, bleibt bei der eingeladenen Lehrkraft nur der Vermerk ohne Bezug zur einladenden Person
Prüfwert (Hashwert) der Adresse eingeladener Lehrkräfte, für die ein Bonus gutgeschrieben wurdedauerhaft, auch nach der Löschung des Kontos; ohne Klartext-Adresse und ohne Bezug zu einem Konto
Lizenz-Codes (Beitritt, Freigabe eines Platzes)bis zur Löschung des Kontos; Angaben zur Ansprechperson einer Lizenz, bis die Lizenz gelöscht wird; falsch eingegebene Codes 1 Tag
Merker für Meldungen an Plausible (Konto, Schritt, Zeitpunkt)bis zur Löschung des Kontos, spätestens 13 Monate. Plausible selbst speichert keine IP-Adressen; der Zufallswert für die Tageskennung wird nach 24 Stunden gelöscht
Newsletter und Wartelistebis zur Abmeldung bzw. zum Widerruf; ohne Bestätigung wirst du nicht in die Liste aufgenommen
Anfragen über das Formular für Schulenbis die Anfrage erledigt ist, spätestens zwölf Monate nach unserer letzten Nachricht; entsteht ein Vertrag, nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Missbrauchsbremse der Formulare: höchstens 24 Stunden im Arbeitsspeicher
Fehlgeschlagene Anmeldeversuche (Schüler:innen, Eltern, Ausbildungsbetriebe)bis zur nächsten erfolgreichen Anmeldung bzw. zum Zurücksetzen des Passworts, höchstens 1 Tag
Nutzungs- und FehlerprotokolleNutzungsereignisse 13 Monate, Fehlerprotokolle 90 Tage, KI-Nutzungsdaten und Zufriedenheitsumfrage 24 Monate; nach Löschung eines Kontos ohne Konto-Kennung
Zähler der KI-Anfragen62 Tage
Inhalte bei KI-Anbieternnach den Fristen der Anbieter (Abschnitt 9), bei der Aussprache-Analyse keine Speicherung bei uns
Push-Tokenbis zum Abmelden des Geräts oder bis der Push-Dienst das Token als ungültig meldet
Kauf in der iOS-App über Apple (Abo-Kennung, Produkt, Zeiten, Status, Umgebung)bis zur Löschung des Kontos; Merker zu Nachrichten von Apple 90 Tage; Abos ohne zugeordnetes Konto bis 60 Tage nach ihrem Ablauf. Zahlungsdaten und Kaufbelege nur bei Apple nach dessen Fristen
Erinnerung vor der Verlängerung eines Jahresabos über Paddle (Abo-Kennung, Beginn des Abrechnungszeitraums, Verlängerungstermin, Betrag, Zeitpunkt des Versands – keine E-Mail-Adresse)bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Verlängerungstermin (Nachweis, dass wir erinnert haben und keine Erinnerung doppelt kommt); beim Löschen des Kontos sofort
Rechnungsdatenbei Paddle bzw. Apple nach deren gesetzlichen Pflichten. Bei uns gilt die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von bis zu 10 Jahren für Buchungsbelege (§ 147 AO, § 257 HGB).
Sicherungskopien der Datenbankwerden nach den Fristen von Supabase automatisch überschrieben

23. Datensicherheit

24. Deine Rechte

Du hast nach der DSGVO das Recht auf:

Geht es um Daten, die eine Schule verarbeitet, wende dich bitte an die Schule (siehe Abschnitt 2). Sonst schreibe an die Adresse in Abschnitt 1.

25. Konto und Daten löschen

Lehrkräfte können ihr Konto jederzeit selbst löschen: Profil → Konto → „Konto endgültig löschen“. Dabei werden auch die eigenen Klassen mit den Schüler-Konten gelöscht, sofern sie nicht an eine andere Lehrkraft übergeben wurden. Ein laufendes Abo wird zum Ende des Abrechnungszeitraums gekündigt. Ein Abo über Apple (In-App-Kauf) beendet das Löschen nicht: Apple bucht weiter ab, bis du es in den Abo-Einstellungen deines Apple Accounts kündigst; die App weist beim Löschen darauf hin. Hast du dich mit Apple angemeldet, widerrufen wir dabei auch die Verbindung deiner Apple-ID zur App. Lehrkräfte können außerdem einzelne Schüler:innen oder ganze Klassen in der App löschen. Mit den Einträgen werden auch die zugehörigen Dateien (z. B. Foto-Abgaben, Anhänge, Belege, Aufnahmen) gelöscht, in der Regel innerhalb eines Tages. Schüler:innen und Eltern wenden sich an ihre Lehrkraft oder an uns. Ausbildungsbetriebe wenden sich an die Klassenleitung: Sie sperrt den Betriebs-Code oder erzeugt einen neuen; dabei werden Name und Passwort des Betriebs gelöscht. Mehr dazu auf der Seite Konto löschen.

26. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Du kannst dich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren. Für uns zuständig ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (LDA Brandenburg), Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow. Du kannst dich auch an die Aufsichtsbehörde deines Wohnorts wenden, in Berlin an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alt-Moabit 59–61, 10555 Berlin. Für Schulen ist in der Regel die Aufsichtsbehörde ihres Bundeslandes zuständig.

27. Kinder und Jugendliche

Die App wird im Unterricht auch von Kindern genutzt. Deshalb erheben wir so wenig wie möglich: keine E-Mail-Adresse, keine Werbung, keine Profile für Werbezwecke, keine Weitergabe an Dritte zu eigenen Zwecken. Ist für eine Funktion eine Einwilligung nötig und ist das Kind jünger als 16 Jahre, erteilen sie die Eltern (Art. 8 DSGVO). Die Zustimmung, die die App vor der ersten KI-Nutzung auf dem Gerät abfragt, ersetzt diese Einwilligung nicht. Sie dient der Information.

28. Änderungen dieser Erklärung

Wir passen diese Erklärung an, wenn sich die App oder die Rechtslage ändert. Es gilt die jeweils hier veröffentlichte Fassung. Über wesentliche Änderungen informieren wir Lehrkräfte in der App.

Nach oben