Datenschutzerklärung

Für die Website kopernikus-lernapp.de, die Web-App unter kopernikus-lernapp.de/app und die Apps für Android und iOS · Stand: Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Keine Werbung, kein Verkauf von Daten, kein Tracking durch Dritte. Wir werten nur aus, wie die App genutzt wird, und das ohne Werbe- oder Analysedienste anderer Firmen.
  • Datenbank in der EU. Die Daten der App liegen in einem Rechenzentrum in Frankfurt am Main.
  • Schüler:innen brauchen keine E-Mail-Adresse. Sie melden sich mit Klassencode und Vornamen an.
  • KI-Funktionen sind freiwillig. Wer sie nutzt, schickt die Inhalte der jeweiligen Anfrage an Anthropic oder Google in die USA. Das erklären wir in Abschnitt 9.
  • Gruppenarbeit am Gerät: Schüler:innen sehen nur ihre eigene Gruppe. Beim Peer-Feedback bleiben Rückmeldungen unter Schüler:innen anonym. Die Lehrkraft sieht, von wem sie stammen, und gibt sie frei (Abschnitt 6).
  • Setzt eine Schule die App ein, entscheidet die Schule, welche Schülerdaten verarbeitet werden. Wir verarbeiten sie dann nur in ihrem Auftrag (Abschnitt 2).

1. Verantwortlicher und Kontakt

Verantwortlich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Website und für die Konten der Lehrkräfte ist:

Lukas Jarius (Einzelunternehmen „Kopernikus Lernapp“)
Gerhart-Hauptmann-Straße 25
15834 Rangsdorf
E-Mail: lukas.jarius@kopernikus-lernapp.de

Für alle Fragen zum Datenschutz erreichst du uns unter dieser E-Mail-Adresse.

2. Wer ist wofür verantwortlich?

Die Kopernikus Lernapp wird von Lehrkräften, Schüler:innen, Eltern und Schulleitungen genutzt. Wer für die Daten verantwortlich ist, hängt davon ab, wer sie verarbeitet und zu welchem Zweck:

Fragen zu Schülerdaten, die eine Schule verarbeitet, richtest du am besten zuerst an die Schule. Wir unterstützen die Schule bei der Antwort. Schreibst du uns direkt, leiten wir die Anfrage an die Schule weiter.

3. Besuch der Website

Server-Logfiles

Beim Aufruf der Website und der App-Dateien erfasst unser Hosting-Anbieter automatisch Informationen, die dein Browser übermittelt: IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Datei, übertragene Datenmenge, Referrer-URL sowie Browser- und Betriebssystem-Angaben. Diese Daten brauchen wir, um die Seiten auszuliefern und vor Angriffen zu schützen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist ein sicherer und störungsfreier Betrieb.

Hosting bei Netlify

Website und App-Dateien liegen bei Netlify, Inc., 512 2nd Street, Suite 200, San Francisco, CA 94107, USA. Sie werden über ein weltweites Content-Delivery-Netzwerk ausgeliefert. Dabei können Daten in die USA übermittelt werden. Netlify verarbeitet die Daten in unserem Auftrag (Art. 28 DSGVO). Zur Übermittlung in die USA siehe Abschnitt 21.

Schriften

Die Website verwendet die Schriften Baloo 2 und Nunito. Sie liegen auf unserem eigenen Server. Dafür wird keine Verbindung zu Google Fonts oder anderen Dritten aufgebaut. Zur App siehe Abschnitt 16.

Cookies und Tracking

Die Website setzt keine Cookies und nutzt keine Analyse-, Tracking- oder Werbedienste.

Kontakt per E-Mail

Schreibst du uns eine E-Mail, speichern wir deine Angaben, um die Anfrage zu bearbeiten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Anfragen zu Vertrag oder Nutzung) bzw. lit. f (sonstige Anfragen). Domain und E-Mail-Postfach liegen bei der IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur. Wir löschen die Daten, sobald sie nicht mehr gebraucht werden und keine Aufbewahrungspflicht besteht.

4. Hosting der App und Datenbank

Die App-Dateien liefert Netlify aus (siehe Abschnitt 3). Alle Inhalte und Konten der App speichern wir bei Supabase (Supabase, Inc., USA). Das Rechenzentrum liegt in Frankfurt am Main. Supabase stellt für uns bereit:

Mit Supabase besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit EU-Standardvertragsklauseln. Supabase setzt eigene Unterauftragsverarbeiter ein (u. a. Amazon Web Services). Für Wartung und Support ist ein Zugriff aus den USA nicht ausgeschlossen. Supabase protokolliert technische Zugriffe auf Datenbank und Anmeldung (u. a. IP-Adresse und Zeitpunkt) für kurze Zeit. Damit wird der Betrieb gesichert und Fehler werden gefunden.

5. Konten und Anmeldung

Lehrkräfte

Lehrkräfte registrieren sich mit ihrer E-Mail-Adresse oder mit einem Konto bei Google, Microsoft oder Apple. Wir verarbeiten E-Mail-Adresse, Anzeigename, Profilangaben (z. B. Bundesland, Schule, Fächer), Rollen in der Schule (z. B. Klassenleitung, Schulleitung, Sekretariat), Zeitpunkte von Anmeldung und Nutzung sowie den Stand von Testmonat, Abo und KI-Kontingent. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Nutzungsvertrag).

Anmeldung mit Google, Microsoft oder Apple (freiwillig): Die App leitet dich zur Anmeldeseite von Google (Google Ireland Ltd.), Microsoft (Microsoft Ireland Operations Ltd.) oder Apple (Apple Distribution International Ltd.) weiter. Nach deiner Zustimmung übermittelt der Dienst Name, E-Mail-Adresse und eine Konto-Kennung an uns. Der Dienst erfährt dabei, dass du dich bei der Kopernikus Lernapp anmeldest. Die Anmeldung per E-Mail bleibt jederzeit möglich.

Schüler:innen

Schüler:innen melden sich mit dem Klassencode und ihrem Vornamen (oder einem Spitznamen) an. Eine E-Mail-Adresse ist nicht nötig. Technisch erhalten sie eine anonyme Sitzung bei Supabase. Wählen sie ein eigenes Passwort, speichern wir es nur als gesalzenen Hashwert. Die Lehrkraft kann Anmeldungen freischalten, Schüler:innen einem Niveau zuordnen und Konten löschen.

Schutz vor dem Erraten von Passwörtern: Bei einem falschen Passwort speichern wir, welches Konto betroffen war, die Kennung der Sitzung und den Zeitpunkt. Nach 10 Fehlversuchen in 15 Minuten ist die Anmeldung für dieses Konto 15 Minuten lang gesperrt (ebenso nach 30 Fehlversuchen derselben Sitzung). Die Lehrkraft kann die Sperre sofort aufheben, indem sie das Passwort zurücksetzt. Die Einträge löschen wir bei der nächsten erfolgreichen Anmeldung, spätestens nach einem Tag. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Verbindung mit Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Konten).

Eltern

Die Klassenleitung kann für jedes Kind bis zu zwei Eltern-Zugänge mit einem Code erstellen. Eltern legen dabei einen Namen und ein Passwort fest (gespeichert nur als Hashwert). Im Eltern-Zugang sehen sie Informationen zu ihrem Kind (z. B. Klassenbuch-Einträge, Fehlzeiten, Hausaufgaben, Termine von Klassenarbeiten). Noten sehen Eltern nur aus Kursen, in denen die Lehrkraft die Noten-Einsicht freigegeben hat; bei volljährigen Schüler:innen zeigt der Eltern-Zugang keine Noten. Sie können Nachrichten mit Lehrkräften austauschen. Eine Nachricht an eine bestimmte Lehrkraft liest nur diese Lehrkraft. Nachrichten an „Alle Lehrkräfte der Klasse“ und die Antworten der Lehrkräfte sehen alle Lehrkräfte, die das Kind unterrichten. Haben beide Elternteile einen eigenen Zugang, sehen beide alle Nachrichten mit den Lehrkräften zu ihrem Kind – auch die des anderen Elternteils; jede Nachricht zeigt, wer sie geschrieben hat. Eltern können Nachrichten nur an Lehrkräfte ihres Kindes richten. Krankmeldungen und Entschuldigungen über die App sind derzeit ausgeschaltet; schaltet die Schule sie ein, ist dazu ein kurzer Hinweis von höchstens 300 Zeichen möglich – bitte ohne Diagnose. Auch bei der Eltern-Anmeldung zählen wir Fehlversuche (Name bzw. Code, Sitzungskennung, Zeitpunkt) und sperren nach wiederholten Fehlversuchen vorübergehend; die Einträge löschen wir nach einem Tag. Grundlage ist die Einwilligung der Eltern, die sie im Eltern-Zugang oder auf Papier erteilen und jederzeit widerrufen können (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Nach einem Widerruf wird der Zugang deaktiviert.

6. Unterricht, Lernen und Bewertung

Wenn eine Lehrkraft die App im Unterricht einsetzt, werden je nach genutzter Funktion folgende Daten verarbeitet:

Gruppenarbeit und Methoden im Unterricht

Für Methoden wie Think-Pair-Share, Placemat, Kugellager, Fishbowl, Peer-Feedback, Gruppenpuzzle oder Stationenlernen führt die App Schritt für Schritt durch die Stunde. Die Geräte der Schüler:innen zeigen dabei, wie gerade gearbeitet wird, was zu tun ist und wie viel Zeit bleibt. Dafür verarbeitet die App zusätzlich die folgenden Daten.

Gruppen und Paare einteilen

Die Lehrkraft kann Paare, Gruppen, Pro- und Contra-Seiten, Themen- bzw. Expertengruppen, Tandems, Innen- und Außenkreis, Startstationen oder Tischgruppen auslosen lassen. Ausgelost wird aus den Anwesenden der Klasse bzw. des Kurses. Kinder ohne Gerät gehören dazu. Damit fehlende Kinder nicht eingeteilt werden, berücksichtigt die App die für heute eingetragenen Fehlzeiten. Sie liest diese nur und trägt selbst keine ein. Gespeichert werden:

„Fehlt heute“ nimmt ein Kind nur aus der Einteilung, eine Fehlzeit wird dabei nicht eingetragen. Schüler:innen können sich am eigenen Gerät als Sprecher:in ihrer Gruppe melden.

Wer sieht was? Die Lehrkraft sieht die ganze Einteilung. Am Beamer erscheinen die Gruppen mit Namen. Jedes Schülergerät zeigt nur die eigene Gruppe: Name bzw. Nummer der Gruppe, Thema, Seite, Rolle und Tisch, bei Gruppen bis sechs Personen auch die Vornamen der Mitglieder (bei gleichen Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens). Andere Gruppen erscheinen auf den Schülergeräten nicht. Gespeicherte Einteilungen können die Lehrkräfte der Klasse bzw. des Kurses lesen. Eine Vertretungslehrkraft kann das nur am Tag der Vertretung und nur bei Einteilungen, die sie selbst angelegt hat.

Private Gruppenregeln der Klasse

Für eine Klasse kann die Lehrkraft festlegen, dass bestimmte Schüler:innen beim Auslosen nicht zusammen oder immer zusammen in eine Gruppe kommen. Gespeichert werden nur die beiden Personen, die Art der Regel, wer sie angelegt hat und wann sie zuletzt geändert wurde. Ein Feld für Gründe gibt es bewusst nicht. Die Regeln sehen nur die Lehrkräfte der Klasse, auch Mitlehrkräfte einer geteilten Klasse. Sie erscheinen nie am Beamer und nie auf den Geräten der Schüler:innen.

Placemat

Beim Placemat schreibt jedes Gruppenmitglied zuerst still in ein eigenes Feld am Gerät. Danach liest die Gruppe die Felder der anderen. Eine Schreiber:in, auf Wunsch der Lehrkraft auch alle, hält in der gemeinsamen Mitte die drei wichtigsten Punkte fest. Gespeichert werden der Text jedes Felds (höchstens 1.500 Zeichen), die Punkte der Mitte mit dem jeweils vorigen Stand sowie wer zuletzt geschrieben hat und wann. Für Kinder ohne Gerät legt die App ein leeres Feld „auf Papier“ an.

Peer-Feedback im Unterricht

Beim Peer-Feedback geben sich Schüler:innen gegenseitig Rückmeldung zu ihren Antworten auf eine Aufgabe.

Live-Kanal, Abschalten und Rechtsgrundlage

Für Gruppen, Placemat und Peer-Feedback überträgt der Live-Kanal (siehe „Live-Unterricht“ oben) keine Namen, keine Gruppenlisten und keine Texte. Er überträgt nur technische Kennungen, Versionsnummern und Zähler. Die Inhalte lädt jedes Gerät mit seinen eigenen Zugriffsrechten aus der Datenbank.

Die Lehrkraft kann jede Methode auch ohne die digitalen Gruppen durchführen („Ohne App-Gruppen weiter“). Placemat und Peer-Feedback laufen dann auf Papier bzw. mündlich. Wir können die Funktionen, bei denen Schüler:innen Inhalte anderer Schüler:innen auf ihrem Gerät sehen, zentral abschalten. Dann zeigt nur der Beamer die Gruppen.

Diese Funktionen gehören zum Unterricht. Die Rechtsgrundlage legt deshalb die Schule fest, wie für die übrigen Unterrichtsdaten (siehe unten). Rückmeldungen mit Absender:in können wie Freitexte Teil der Leistungsbeobachtung sein.

Zwecke: Lerninhalte bereitstellen, Unterricht und Gruppenarbeit durchführen, Aufgaben passend zum Lernstand auswählen, Lernstand für die Lehrkraft anzeigen, Leistungen dokumentieren und bewerten.

Rechtsgrundlage: Sie legt die Schule als Verantwortliche fest. In der Regel ist das die Erfüllung des schulischen Bildungsauftrags nach Art. 6 Abs. 1 lit. e, Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit dem Schulrecht des Landes (z. B. § 64 Schulgesetz Berlin, § 65 Brandenburgisches Schulgesetz und die zugehörigen Datenverordnungen). Für freiwillige Zusatzfunktionen ist es die Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Bei Schüler:innen unter 16 Jahren erteilen die Eltern die Einwilligung.

Keine automatisierten Entscheidungen: Die App macht Vorschläge, z. B. eine Vorkorrektur oder eine Punktzahl bei der Aussprache. Über Noten entscheidet immer die Lehrkraft. Auch der KI-Check für Projekt-Websites schlägt Punkte und eine Note nur vor. Die Lehrkraft setzt den Vorschlag in ihre Bewertung ein, passt ihn an und legt die Note fest. Erst wenn sie speichert, gilt die Bewertung. Die Einschätzung, ob Texte KI-generiert wirken, fließt nicht in den Vorschlag ein und ist kein Beweis (Abschnitt 9). Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt. Ergebnisse digitaler LEKs prüft die App der Lehrkraft vor der Anzeige noch einmal nach; ins Notenbuch kommen sie nur, wenn die Lehrkraft das auslöst. Enthält eine LEK Freitext- oder Sprechaufgaben (Aussprache von der KI eingeschätzt), sehen Schüler:innen ihr Ergebnis erst, nachdem die Lehrkraft es geprüft und freigegeben hat. Nur rein automatisch auswertbare Aufgaben (z. B. Multiple Choice) kann die Lehrkraft sofort anzeigen lassen; diese Auswertung folgt festen Lösungen, nicht einer KI.

7. Klassenleitung und Schulorganisation

Für Klassenleitungen, Schulleitungen, Sekretariate und Verwaltungskräfte bietet die App Organisationsfunktionen. Dabei können folgende Daten verarbeitet werden:

Geteilte Klassen: Lehrkräfte derselben Schule können einer Klasse mit dem Klassencode beitreten (z. B. beim Import des Stundenplans) und sehen dann die Schülerliste der Klasse; Noten, Abgaben und Inhalte sehen sie nur in ihren eigenen Kursen. Jeder Beitritt, jedes Verlassen und jedes Entfernen wird im Aktivitätsprotokoll der Klasse gespeichert (welche Lehrkraft, wann, durch wen), bis die Klasse zurückgesetzt oder gelöscht wird. Besitzer:in und Klassenleitung sehen neue Beitritte auf ihrer Startseite und können Mitlehrkräfte wieder entfernen; die entfernte Lehrkraft erhält dazu eine Nachricht. Lehrkräfte ohne Schulzuordnung können keiner fremden Klasse beitreten. Schüler:innen löschen können nur Besitzer:in, Klassenleitung und Schulleitung.

Zugriff haben nur die Personen, die die Schule dafür vorsieht, z. B. die Klassenleitung und die Schulleitung. Fachlehrkräfte sehen bei einem Kind nur, ob es einen Eltern-Zugang oder einen Nachteilsausgleich gibt. Verantwortlich ist die Schule (siehe Abschnitt 2). Rechtsgrundlage ist das Schulrecht des Landes (Art. 6 Abs. 1 lit. c und e, Abs. 3 DSGVO). Für Daten von Lehrkräften gilt zusätzlich § 26 BDSG bzw. das Landesbeamten- oder Personalrecht.

8. Besonders schützenswerte Daten

Einige Felder können Gesundheitsdaten oder Angaben zur Religion enthalten. Das sind besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Dazu zählen Förderstatus, LRS oder Dyskalkulie, Nachteilsausgleich, Medikamente und Allergien, Fotos von Attesten und die Teilnahme am Religionsunterricht. Diese Felder sind freiwillig und nur für Klassenleitung und Schulleitung sichtbar. Sie dürfen nur eingetragen werden, wenn das Schulrecht es erlaubt (Art. 9 Abs. 2 lit. g DSGVO in Verbindung mit dem Landesrecht) oder die Eltern bzw. volljährige Schüler:innen ausdrücklich eingewilligt haben (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO).

Diese Daten geben wir nicht an KI-Dienste weiter. Bitte trage sie auch nicht in Freitextfelder oder KI-Eingaben ein. Private Gruppenregeln (Abschnitt 6) haben deshalb bewusst kein Feld für Gründe.

9. KI-Funktionen

Die App bietet optionale Funktionen mit Künstlicher Intelligenz. Dafür übermitteln wir die Inhalte der jeweiligen Anfrage über unseren Server an die Anbieter Anthropic (Claude; Anthropic Ireland, Limited bzw. Anthropic, PBC, USA) und Google (Gemini-API; Google LLC, USA). Die Inhalte werden in den USA verarbeitet. Kontodaten und Anmeldedaten senden wir dabei nicht mit. Vor der ersten KI-Nutzung auf einem Gerät fragt die App nach, ob du einverstanden bist – auch vor der Aussprache-Analyse und der Vorlesestimme. Ohne Zustimmung wird keine KI-Anfrage gesendet.

FunktionWer nutzt sie?Was wird übertragen?Anbieter
Aufgaben, Arbeitsblätter, Folien, Schaubilder, Lerneinheiten, LEK, Verlaufs- und Sequenzpläne, Wochen-Briefing erstellenLehrkraftThema, Vorgaben, Lehrplan- und Aufgabentexte, eigene Unterlagen (z. B. PDF- oder Word-Inhalte)Anthropic
Material-Recherche und Vorhaben-Assistent (mit Websuche des KI-Anbieters)LehrkraftThema bzw. Rahmen der Fahrt (Ziel, Zeitraum, Budget), Schulname, Klasse, Name der Lehrkraft, Anzahl der Schüler:innen – keine Namen von Schüler:innenAnthropic
Vorkorrektur von Freitexten und KlassenarbeitenLehrkraftAufgabe, Erwartungshorizont, Antworten der Schüler:innen ohne NamenAnthropic
KI-Check für Projekt-Websites: Bewertungsvorschlag und Einschätzung, ob Texte KI-generiert wirkenLehrkraftTitel, Einleitung und Texte der Website mit Kapiteln und Zwischenüberschriften, Untertitel und Begründungen zu Bildern (nicht die Bilder selbst), Quellenangaben, Projektauftrag, Thema, Klassenstufe und Bewertungsraster. Namen werden vorher durch Pseudonyme (S1, S2, …) ersetzt (mehr dazu unten)Anthropic
Handschrift-ErkennungLehrkraftFoto der handschriftlichen AntwortAnthropic
Stundenplan oder Klassenliste aus Foto/PDF übernehmenLehrkraftFoto oder Text des Stundenplans bzw. der Klassenliste – enthält Namen. Die App fragt vor jedem Senden nach, entfernt aus PDF-Text vorher Zahlen (Geburtsdaten, Postleitzahlen, Telefonnummern), Straßen mit Hausnummer und E-Mail-Adressen und sendet Fotos verkleinert; gespeichert wird das Foto nicht. Bitte nur die Namensspalte fotografieren. Eine Excel- oder CSV-Datei wird ohne KI eingelesen.Anthropic
LernstandsanalyseLehrkraftLerndaten der Klasse; Namen werden vorher durch Pseudonyme (S1, S2, …) ersetztAnthropic
KI-Lernhelfer, Begriffe erklären, Freitext-Vorprüfung, Erklär-Coach, Rechenweg-Feedback, Portfolio-Rückblick, MSA-ÜbungsaufgabenSchüler:innenFragen und Antwortversuche, Erklärungen, Rechenwege, Portfolio-Einträge, Aufgabe und Fach – ohne NamenAnthropic
Bilder erzeugenLehrkraftBildbeschreibung bzw. Folieninhalt, ggf. ein hochgeladenes AusgangsbildGoogle
KI-VorlesestimmeLehrkraft und Schüler:innenNur der vorzulesende Aufgabentext. Das Ergebnis wird als Tondatei gespeichert und wiederverwendet.Google
Aussprache-Analyse bei SprechaufgabenSchüler:innenTonaufnahme der Stimme (höchstens etwa 25 Sekunden), Zielsatz, Sprache, JahrgangsstufeGoogle

Was „ohne Namen“ bedeutet: Bei der Vorkorrektur, der Lernstandsanalyse und dem KI-Check sendet die App keine Namen aus dem Konto oder der Klassenliste. Bei der Vorkorrektur gehen die Antworten ohne Namen an die KI. Bei Lernstandsanalyse und KI-Check stehen statt Namen Pseudonyme (S1, S2, …), die Zuordnung bleibt in der App. Schreiben Schüler:innen selbst einen Namen in ihren Text, geht er als Teil des Textes mit.

Was die Anbieter mit den Daten tun

KI-Check für Projekt-Websites

Für Projekt-Websites kann die Lehrkraft einen KI-Check starten (Projekt → Websites → „KI-Check“). Er läuft nur auf ihren Knopfdruck und liefert zwei getrennte Teile:

Übermittlung: Die Inhalte aus der Tabelle oben gehen an Anthropic in den USA. Namen ersetzt die App vorher durch Pseudonyme (S1, S2, …). Bilder selbst werden nicht übertragen.

Speicherung und Zugriff: Das Ergebnis speichern wir zur Website, zusammen mit der Zuordnung der Pseudonyme zu den Schüler:innen, dem Zeitpunkt und der Lehrkraft, die den Check zuletzt gestartet hat. Lesen, ändern und löschen können es nur die Lehrkräfte der Klasse, auch Mitlehrkräfte einer geteilten Klasse. Schüler:innen und Eltern sehen es nicht. Mit „Übernehmen und anpassen“ setzt die Lehrkraft Punkte, Note und Rückmeldung in ihre eigene Bewertung ein. Die Schüler:innen sehen davon nur, was die Lehrkraft prüft und speichert. Die Lehrkraft kann den KI-Check jederzeit löschen („KI-Check löschen“). Ihre gespeicherte Bewertung bleibt dann erhalten.

Rechtsgrundlage: Der KI-Check verarbeitet Texte von Schüler:innen. Wie bei der Vorkorrektur entscheidet deshalb die Schule über die Rechtsgrundlage (siehe nächster Absatz). Der Schalter „KI-Hilfen für Schüler:innen“ betrifft nur Funktionen, die Schüler:innen selbst nutzen. Für den KI-Check gilt er nicht.

Rechtsgrundlage und Abschalten

Nutzt eine Lehrkraft die KI für eigene Unterlagen, ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Bei KI-Funktionen mit Schülerdaten entscheidet die Schule über die Rechtsgrundlage. In der Regel ist das die Einwilligung der Eltern bzw. der Schüler:innen ab 16 Jahren (Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 8 DSGVO). Die Einwilligung muss die Übermittlung in die USA ausdrücklich umfassen (Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO als Ergänzung zu den Garantien in Abschnitt 21). Die Lehrkraft kann die KI-Funktionen für Schüler:innen ihrer Klasse ausschalten: Klasse → Bearbeiten → „KI-Hilfen für Schüler:innen“. Dann sendet die App für diese Klasse keine KI-Anfragen der Schüler:innen mehr (Lernhelfer, Begriffe erklären, Freitext-Vorprüfung, Erklär-Coach, Rechenweg, Portfolio-Rückblick, MSA-Übungsaufgaben, Aussprache-Analyse); auch der Server lehnt sie ab. Sprechaufgaben schätzen die Schüler:innen dann selbst ein bzw. bewertet in LEK und Prüfung die Lehrkraft. Die KI-Vorlesestimme bleibt verfügbar, weil sie nur den Aufgabentext der Lehrkraft überträgt. Neue und bestehende Klassen haben die KI-Hilfen eingeschaltet, bis die Lehrkraft sie ausschaltet.

Lehrkräfte stimmen vor der ersten KI-Nutzung zu und können die Zustimmung jederzeit widerrufen: Konto → „KI-Zustimmung zurückziehen“. Der Widerruf gilt für alle Geräte des Kontos; vor der nächsten KI-Nutzung fragt die App erneut. Für Schüler:innen ist der Dialog vor der ersten KI-Nutzung ein Hinweis, keine eigene Einwilligung – Kinder unter 16 Jahren können nicht selbst wirksam einwilligen (Art. 8 DSGVO). Grundlage ist die Entscheidung der Schule bzw. die Einwilligung der Eltern; ohne sie schaltet die Lehrkraft die KI-Hilfen der Klasse aus. Den Hinweis können Schüler:innen über Konto → „KI-Hinweis zurücksetzen“ erneut anzeigen und dann „Nicht nutzen“ wählen.

KI-Einschätzungen sind Vorschläge: Über Bewertung und Noten entscheidet die Lehrkraft (keine automatisierte Einzelentscheidung nach Art. 22 DSGVO, siehe Abschnitt 6).

Eigener KI-Schlüssel

Lehrkräfte können im Profil einen eigenen Anthropic-Schlüssel hinterlegen. Dann laufen ihre Anfragen über ihr eigenes Konto bei Anthropic. Der Schlüssel wird auf dem Gerät und in deinem Profil bei uns gespeichert, damit er auf allen deinen Geräten verfügbar ist. Lesen kann ihn nur dein eigenes Konto.

10. Spracherkennung und Vorlesen im Browser

Einige Funktionen nutzen die Spracherkennung und Sprachausgabe deines Browsers bzw. Betriebssystems, z. B. das Diktat beim Erklär-Coach, Sprachnotizen, das Diktieren von Noten oder den Rückfall bei Sprechaufgaben. Je nach Browser wird die Sprachaufnahme dabei an den Hersteller übertragen (z. B. Google bei Chrome, Apple bei Safari und in der iOS-App) oder auf dem Gerät verarbeitet. Diese Verarbeitung findet beim Hersteller in dessen eigener Verantwortung statt. Wir erhalten nur den erkannten Text. Die Funktion startet erst, wenn du auf das Mikrofon tippst und der Browser die Erlaubnis dafür hat.

11. E-Mail-Versand

E-Mails aus der App versenden wir über Resend (Resend, Inc., USA). Dabei werden Absendername, E-Mail-Adresse der Empfänger:innen, Betreff, Inhalt und ggf. Anhänge übermittelt. Das betrifft:

Empfehlungen an Kolleg:innen verschicken wir nicht selbst: Die App öffnet dafür das eigene Mailprogramm der Lehrkraft mit einem vorformulierten Text; wir erfahren die Adressen nicht. Druckaufträge und (früher) Empfehlungen können nur freigeschaltete Lehrkräfte senden. Absender ist immer „Kopernikus Lernapp“; der Name der Lehrkraft steht im Text, Antworten gehen direkt an ihre E-Mail-Adresse. Zum Schutz vor Missbrauch (z. B. Spam im Namen der App) begrenzen wir die Zahl je Konto und Tag (20 Druckaufträge, 25 Empfehlungen) und speichern dafür ein Versandprotokoll: Konto-Kennung, Art (Druckauftrag oder Empfehlung), Empfängeradresse und Zeitpunkt. Das Protokoll löschen wir nach 30 Tagen, beim Löschen des Kontos sofort. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einem sicheren, nicht missbrauchten Mail-Versand).

Anmelde-E-Mails (Anmeldelink, Passwort zurücksetzen) verschickt der Anmeldedienst von Supabase. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bzw. bei Druckaufträgen und Anfragen der Auftrag der Lehrkraft.

12. Push-Benachrichtigungen

Lehrkräfte, Schüler:innen und Eltern können Benachrichtigungen einschalten, z. B. für neue Rückmeldungen, Erinnerungen an Hausaufgaben oder Klassenarbeiten, neue Nachrichten oder Krankmeldungen in der Klasse. Dafür speichern wir eine Gerätekennung (Push-Token) und eine Gerätebezeichnung. Die Nachricht wird über den Push-Dienst des Herstellers zugestellt:

Wir halten die Texte knapp. Schülernamen und Inhalte von Rückmeldungen schicken wir nicht mit, Krankmeldungen nur mit der Klasse. Du kannst Benachrichtigungen jederzeit in der App oder in den Einstellungen des Geräts ausschalten. Rechtsgrundlage ist deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 25 Abs. 1 TDDDG).

13. Testmonat, Abo und Bezahlung

Neue Lehrkraft-Konten erhalten einen kostenlosen Testmonat, ohne Zahlungsdaten anzugeben. Dafür speichern wir Beginn, Ende und das verbrauchte KI-Kontingent. Zum Schutz vor Missbrauch zählen wir außerdem für alle Konten die KI-Anfragen (wer, wann, welche Funktion, bei Schüler:innen die Klasse – kein Inhalt): Lehrkräfte haben ein Monatskontingent in voller Qualität, Schüler:innen Tagesgrenzen. Diese Zähler löschen wir nach 62 Tagen (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO). Über Einladungslinks von Kolleg:innen speichern wir, wer wen eingeladen hat.

Abos verkauft Paddle.com Market Limited (Judd House, 18–29 Mora Street, London EC1V 8BT, Vereinigtes Königreich) als Wiederverkäufer („Merchant of Record“). Für den Bezahlvorgang lädt die App das Bezahlfenster von Paddle. Paddle erhebt dort deine Zahlungs- und Rechnungsdaten in eigener Verantwortung nach seiner Datenschutzerklärung und setzt dabei eigene Techniken zur Betrugserkennung ein. Wir erhalten von Paddle nur den Abo-Stand (Tarif, Laufzeit, Status) und eine Kunden- bzw. Abo-Kennung. Kündigst du dein Abo in der App, nimmst du die Kündigung zurück oder wechselst du den Tarif, übermittelt unser Server diesen Auftrag zusammen mit der Abo-Kennung an Paddle. Über „Rechnungen & Zahlungsart“ öffnet die App das Kundenportal von Paddle; dafür fordert unser Server bei Paddle mit deiner Kunden- und Abo-Kennung einen persönlichen Link an. Rechnungen, Zahlungsart und Rechnungsadresse verwaltest du dort direkt bei Paddle. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Für das Vereinigte Königreich gilt ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission.

14. Untis, Kalender-Abos und Schullogo

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (gewünschte Funktion).

15. Videos, Applets und externe Bilder

Lehrkräfte können Inhalte von anderen Anbietern in Infoseiten und Folien einbinden.

Videos und Applets zeigt die App zuerst nur als Platzhalter – ohne Verbindung zum Anbieter. Erst wenn du auf „Video laden“ bzw. „Applet laden“ tippst, lädt dein Gerät den Inhalt direkt beim Anbieter. Der Anbieter erhält dabei deine IP-Adresse und Angaben zum Browser. Setzt du den Haken „Für diese Sitzung merken“, lädt die App Inhalte dieses Anbieters bis zum Schließen des Browser-Tabs ohne erneute Nachfrage:

Rechtsgrundlage für Videos und Applets ist deine Einwilligung durch den Klick (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 25 Abs. 1 TDDDG). Du kannst sie jederzeit für die Zukunft widerrufen, indem du den Browser-Tab schließt bzw. den Inhalt nicht mehr lädst.

Bilder von anderen Websites, z. B. von Wikimedia Commons (Wikimedia Foundation, Inc., USA), lädt dein Gerät direkt beim jeweiligen Anbieter, sobald die Seite angezeigt wird. Der Anbieter erhält dabei deine IP-Adresse und Angaben zum Browser. Für die KI-Recherche fragt die App bei Wikimedia außerdem Lizenzangaben ab. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist, Unterrichtsmaterial mit frei lizenzierten Bildern anzuzeigen.

Teilst du einen Einladungslink über WhatsApp oder Telegram, öffnet die App den jeweiligen Dienst. Dessen Datenschutzbestimmungen gelten dann.

16. Programmbibliotheken und Schriften in der App

Die App lädt einige Bausteine von anderen Servern nach. Dabei werden deine IP-Adresse und Angaben zum Browser an diese Anbieter übermittelt, teils auch in die USA:

Die Schriften der App (Nunito, Baloo 2, Lora) liegen auf unserem eigenen Server. Dafür wird keine Verbindung zu Google Fonts aufgebaut.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist eine schnelle und fehlerfreie Auslieferung.

17. Nutzungsstatistik und Fehlerprotokolle

Um die App zu verbessern und Fehler schnell zu beheben, protokollieren wir in unserer eigenen Datenbank, ohne Analysedienste anderer Firmen:

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist ein stabiler, wirtschaftlich tragfähiger Betrieb. Du kannst dem widersprechen (Art. 21 DSGVO). Wir löschen Nutzungsereignisse nach 13 Monaten, Fehlerprotokolle nach 90 Tagen, KI-Nutzungsdaten und Antworten der Zufriedenheitsumfrage nach 24 Monaten (täglicher Löschlauf in der Datenbank). Wird ein Konto gelöscht, entfernen wir seine Kennung aus diesen Protokollen.

18. Speicherung auf deinem Gerät

Die App setzt keine Cookies zu Werbe- oder Analysezwecken. Sie speichert im Browser (Local Storage, IndexedDB, Cache des Service Workers) bzw. in der App:

Diese Speicherungen sind für den von dir gewünschten Dienst unbedingt erforderlich (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Zwischengespeicherte Antworten der Datenbank hält die App höchstens 5 Minuten für die Offline-Nutzung vor und liefert sie nur derselben angemeldeten Person aus; Dateien (z. B. Foto-Abgaben) werden nicht zwischengespeichert. Beim Abmelden löscht die App die Anmeldung, die zwischengespeicherten Antworten der Datenbank, die Entwürfe von Schüler:innen sowie einen eigenen KI-Schlüssel, die KI-Zustimmung und gemerkte KI-Eingaben (Lehrkräfte bekommen Schlüssel und Zustimmung bei der nächsten Anmeldung aus ihrem Profil zurück). Noch nicht übertragene Antworten bleiben auf dem Gerät, bis sich dieselbe Person dort wieder anmeldet, längstens 14 Tage. Auf gemeinsam genutzten Geräten solltest du dich nach der Stunde immer abmelden.

19. Apps für Android und iOS

Die Apps zeigen die Web-App in einem eigenen Fenster an. Es gelten dieselben Verarbeitungen wie oben. Zusätzlich gilt:

20. Alle Dienstleister im Überblick

DienstZweckDatenOrt / Rolle
Netlify, Inc. (USA)Hosting von Website und App-DateienIP-Adresse, LogdatenUSA und weltweites CDN · Auftragsverarbeiter
Supabase, Inc. (USA)Datenbank, Anmeldung, Dateispeicher, Echtzeit-Dienst, Serverfunktionenalle App-DatenFrankfurt am Main, Support ggf. USA · Auftragsverarbeiter
Anthropic (Claude)Text-KIInhalte der KI-Anfrage (bei Vorkorrektur, Lernstandsanalyse und KI-Check ohne Namen), Fotos für die ErkennungUSA · Auftragsverarbeiter
Google LLC (Gemini-API)Bilder, Vorlesestimme, Aussprache-AnalyseBildbeschreibung, Text, TonaufnahmeUSA/global · Auftragsverarbeiter
Resend, Inc. (USA)E-Mail-VersandAdressen, Inhalte, AnhängeUSA · Auftragsverarbeiter
Google (Firebase Cloud Messaging)Push in der Android-AppPush-Token, NachrichtentextUSA/global · Auftragsverarbeiter
Apple (APNs)Push in der iOS-AppPush-Token, NachrichtentextUSA/global
Push-Dienste der BrowserWeb-PushEndpunkt, verschlüsselte Nachrichtje nach Browser, ggf. USA
Paddle.com Market Ltd. (UK)Verkauf und ZahlungZahlungs- und RechnungsdatenVereinigtes Königreich · eigener Verantwortlicher
Google, Microsoft, AppleAnmeldung (optional)Name, E-Mail, Konto-KennungEU/USA · eigene Verantwortliche
Untis GmbH (Österreich)WebUntis-Anbindung (optional)Zugangsdaten, Stundenplan, VertretungenEU · Dienst der Schule
Kalenderanbieter der SchuleKalender-Abo (optional)Abo-Link, Kalenderdatenje nach Anbieter
Brave Software, Inc. (USA)Suche nach der Schul-WebsiteName und Ort der SchuleUSA
jsDelivr, Cloudflare (cdnjs)ProgrammbibliothekenIP-Adresse, Browserangabenweltweit/USA
YouTube, GeoGebra, Wikimediaeingebettete InhalteIP-Adresse, Browserangaben, ggf. NutzungsdatenUSA bzw. Österreich · eigene Verantwortliche
IONOS SE (Deutschland)Domain, E-Mail-PostfachE-Mails an unsDeutschland · Auftragsverarbeiter

Rechtsgrundlage für den Einsatz der Auftragsverarbeiter ist Art. 28 DSGVO in Verbindung mit der Rechtsgrundlage der jeweiligen Verarbeitung.

21. Übermittlung in Drittländer

Einige Dienstleister sitzen in den USA oder verarbeiten Daten dort (siehe Tabelle). Für Anbieter, die nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert sind, gilt der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vom 10.07.2023 (Art. 45 DSGVO). Mit den übrigen Anbietern haben wir die EU-Standardvertragsklauseln vereinbart (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO). Bei den KI-Funktionen mit Schülerdaten stützen wir die Übermittlung zusätzlich auf die Einwilligung (Abschnitt 9). Für das Vereinigte Königreich (Paddle) gilt ein Angemessenheitsbeschluss.

Trotz dieser Garantien können US-Behörden unter Umständen auf die Daten zugreifen. Deshalb senden wir an KI-Dienste so wenig wie möglich: keine Kontodaten, bei der Vorkorrektur keine Namen, bei Lernstandsanalyse und KI-Check Pseudonyme statt Namen.

22. Speicherdauer

DatenWie lange?
Lehrkraft-Konto und eigene Inhaltebis zur Löschung des Kontos. Nach Ende von Testmonat oder Abo bleiben die Daten zum Ansehen und Exportieren erhalten.
Schülerdaten einer Klassebis die Lehrkraft bzw. die Schule sie löscht. Für Klassenbuch, Noten und Schülerakte gelten die Aufbewahrungsfristen des Schulrechts; die Schule legt sie fest. Klassen, die nicht mehr gebraucht werden, sollten nach Ablauf dieser Fristen gelöscht werden.
Eltern-Zugangbis zum Widerruf, zur Deaktivierung durch die Schule oder zur Löschung des Kindes
Dateien (Fotos, Aufnahmen, Belege)bis zur Löschung des zugehörigen Eintrags, der Schülerin bzw. des Schülers, der Klasse oder des Kontos; die Datei wird danach automatisch gelöscht, in der Regel innerhalb eines Tages
Gruppeneinteilungen im Unterricht und Placemat-Felder30 Tage nach dem Anlegen der Einteilung, dann automatisch gelöscht. Wird die Klasse, der Kurs oder die Schülerin bzw. der Schüler gelöscht, sofort. Placemat-Felder, die als Antwort gespeichert wurden, bleiben so lange wie andere Antworten.
Private Gruppenregeln einer Klasse12 Monate nach der letzten Änderung, dann automatisch gelöscht. Die Lehrkraft kann eine Regel jederzeit entfernen. Wird die Klasse oder eine der beiden Personen gelöscht, sofort.
Peer-Feedback im Unterricht (erste Fassungen, Zuteilungen, Rückmeldungen mit Absender:in)13 Monate nach dem Start der Runde, dann automatisch gelöscht. So lange, weil die Rückmeldungen wie Freitexte Teil der Leistungsbeobachtung sein können. Wird die Aufgabe, die Klasse, der Kurs oder die Schülerin bzw. der Schüler gelöscht, sofort.
KI-Check von Projekt-Websites (Bewertungsvorschlag, Einschätzung zu KI-Texten)bis die Lehrkraft den KI-Check löscht oder die Website, das Projekt oder die Klasse gelöscht wird
Server-Logfiles (Netlify, Supabase)für kurze Zeit nach den Fristen der Anbieter
Archiv nach dem Jahresübergang (Notenbuch, Lerneinheiten samt Arbeitsblättern, Abgaben der Schüler:innen und Stunden)als Lese-Kopie im persönlichen Archiv der Lehrkraft, bis sie den Archiv-Eintrag oder ihr Konto löscht. Für Noten und Klassenarbeiten gelten die Aufbewahrungsfristen der Schule; die Lehrkraft löscht danach.
Versandprotokoll (Druckaufträge, Empfehlungen)30 Tage, beim Löschen des Kontos sofort
Fehlgeschlagene Anmeldeversuche (Schüler:innen, Eltern)bis zur nächsten erfolgreichen Anmeldung bzw. zum Zurücksetzen des Passworts, höchstens 1 Tag
Nutzungs- und FehlerprotokolleNutzungsereignisse 13 Monate, Fehlerprotokolle 90 Tage, KI-Nutzungsdaten und Zufriedenheitsumfrage 24 Monate; nach Löschung eines Kontos ohne Konto-Kennung
Zähler der KI-Anfragen62 Tage
Inhalte bei KI-Anbieternnach den Fristen der Anbieter (Abschnitt 9), bei der Aussprache-Analyse keine Speicherung bei uns
Push-Tokenbis zum Abmelden des Geräts oder bis der Push-Dienst das Token als ungültig meldet
Rechnungsdatenbei Paddle nach dessen gesetzlichen Pflichten. Bei uns gilt die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von bis zu 10 Jahren für Buchungsbelege (§ 147 AO, § 257 HGB).
Sicherungskopien der Datenbankwerden nach den Fristen von Supabase automatisch überschrieben

23. Datensicherheit

24. Deine Rechte

Du hast nach der DSGVO das Recht auf:

Geht es um Daten, die eine Schule verarbeitet, wende dich bitte an die Schule (siehe Abschnitt 2). Sonst schreibe an die Adresse in Abschnitt 1.

25. Konto und Daten löschen

Lehrkräfte können ihr Konto jederzeit selbst löschen: Profil → Konto → „Konto endgültig löschen“. Dabei werden auch die eigenen Klassen mit den Schüler-Konten gelöscht, sofern sie nicht an eine andere Lehrkraft übergeben wurden. Ein laufendes Abo wird zum Ende des Abrechnungszeitraums gekündigt. Lehrkräfte können außerdem einzelne Schüler:innen oder ganze Klassen in der App löschen. Mit den Einträgen werden auch die zugehörigen Dateien (z. B. Foto-Abgaben, Anhänge, Belege, Aufnahmen) gelöscht, in der Regel innerhalb eines Tages. Schüler:innen und Eltern wenden sich an ihre Lehrkraft oder an uns. Mehr dazu auf der Seite Konto löschen.

26. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Du kannst dich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren. Für uns zuständig ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (LDA Brandenburg), Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow. Du kannst dich auch an die Aufsichtsbehörde deines Wohnorts wenden, in Berlin an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alt-Moabit 59–61, 10555 Berlin. Für Schulen ist in der Regel die Aufsichtsbehörde ihres Bundeslandes zuständig.

27. Kinder und Jugendliche

Die App wird im Unterricht auch von Kindern genutzt. Deshalb erheben wir so wenig wie möglich: keine E-Mail-Adresse, keine Werbung, keine Profile für Werbezwecke, keine Weitergabe an Dritte zu eigenen Zwecken. Ist für eine Funktion eine Einwilligung nötig und ist das Kind jünger als 16 Jahre, erteilen sie die Eltern (Art. 8 DSGVO). Die Zustimmung, die die App vor der ersten KI-Nutzung auf dem Gerät abfragt, ersetzt diese Einwilligung nicht. Sie dient der Information.

28. Änderungen dieser Erklärung

Wir passen diese Erklärung an, wenn sich die App oder die Rechtslage ändert. Es gilt die jeweils hier veröffentlichte Fassung. Über wesentliche Änderungen informieren wir Lehrkräfte in der App.

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